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Bischofsvikar Prof. Stanke neuer Generalvikar

Fulda. Bischof Heinz Josef Algermissen hat am Donnerstag Bischofsvikar Prof. Dr. Gerhard Stanke (Fulda) als seinen neuen Generalvikar vorgestellt. Der langjährige frühere Regens des Priesterseminars und derzeitige Personaldezernent tritt am 15. Oktober die Nachfolge von Prälat Peter-Martin Schmidt an, der zu diesem Zeitpunkt das Amt des Dompfarrers von Fulda übernimmt. Nachfolger von Prof. Stanke als Leiter des Personalreferates für Priester und Laien im pastoralen Dienst wird Monsignore Christof Steinert, bislang Pfarrer in Witzenhausen und Beauftragter für Personalentwicklung.

Fotos (13) und Video: Max Colin Heydenreich

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Der neue Generalvikar Prof. Dr. Gerhard Stanke wurde am 4. November 1945 in Thröm (Kreis Ratibor) in Oberschlesien geboren. Nach dem Abitur 1965 am Domgymnasium in Fulda studierte er Theologie und Philosophie in Königstein, München und Fulda. Am 4. April 1971 empfing er im Fuldaer Dom durch Bischof Dr. Adolf Bolte die Priesterweihe. Nach seiner Kaplanszeit in Wächtersbach, Amöneburg und Bad Orb wurde er zu zusätzlichen Studien in Würzburg freigestellt. Hier promovierte er 1980 im Fach Moraltheologie. Im Oktober desselben Jahres wurde Stanke von Bischof Dr. Eduard Schick zum Regens des Fuldaer Priesterseminars ernannt, was er bis Ende September 2002 blieb

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Ende 1994 erfolgte die Ernennung zum Domkapitular an der Fuldaer Kathedralkirche. Von 1988 bis 1991 wirkte er als Diözesan-Frauenseelsorger. Am 1. Februar 1999 übernahm er das Amt des Geistlichen Beirats des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SkF) im Bistum. Domkapitular Dr. Stanke ist seit 1. August 2003 Bischofsvikar des Bischofs von Fulda für Priester und Laien im pastoralen Dienst. Stanke wirkte von 1991 bis 2004 als Ordentlicher Professor für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät in Fulda. Von Herbst 2002 bis Herbst 2003 hatte Stanke den Vorsitz des Arbeitsstabes für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Geistliche inne, dessen Mitglied er auch weiterhin ist.

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Vom Bischof von Temeschwar/Timişoara (Rumänien), Martin Roos, wurde Stanke im März 2004 in Anerkennung seiner Verdienste um die Aus- und Fortbildung von Priestern aus dieser Diözese zum Ehrendomkapitular des Kapitels der Kathedrale St. Georg zu Temeschwar ernannt. Prof. Stanke versteht es, auch schwierigste Zusammenhänge prägnant auf den Punkt zu bringen. In Diskussionsforen hat er sich stets als offener Gesprächspartner erwiesen. Stanke hat verschiedene Veröffentlichungen und zahlreiche Rundfunkbeiträge verfaßt. Als langjähriger Regens des Priesterseminars und Mitglied des Priesterrates der Diözese ist er im Bistum sehr geschätzt und sowohl in der Pfarrseelsorge als auch in der Verbandsarbeit erfahren. Er gilt als eine Persönlichkeit, die nicht nur durch großes theologisches Wissen und pastorale Erfahrung, sondern auch durch tiefe Spiritualität überzeugt.

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Der künftige Dompfarrer von Fulda, Domkapitular Prälat Peter-Martin Schmidt, wurde am 1. August 1959 in Karlsruhe geboren und wuchs in Marburg-Cappel in der oberhessischen Diaspora der Diözese Fulda auf. Nach dem Abitur 1978 am Gymnasium Philippinum in Marburg studierte Schmidt Theologie und Philosophie in Fulda, Toulouse, Bonn und Innsbruck. Am 23. Juni 1984 empfing er im Fuldaer Dom die Priesterweihe durch Erzbischof Dr. Johannes Dyba. Zunächst Kaplan an St. Martin in Bad Orb, wirkte Schmidt ab 1988 als Kaplan in den Pfarreien St. Blasius und Hl. Geist in Fulda. Von 1990 bis 1993 war er dann Bischofssekretär bei Erzbischof Dyba. Im September 1993 wurde er Schulpfarrer an der Bischöflichen Stiftsschule St. Johann in Amöneburg, wo er bis Sommer 2002 als Religionslehrer und Schulseelsorger tätig war.

Zugleich war er Leiter des Johanneshauses und Regionalreferent für Erwachsenenbildung. Darüber hinaus arbeitete er in der Seelsorge der Pfarrei St. Johannes der Täufer in Amöneburg mit. Papst Johannes Paul II. verlieh ihm 1994 den Titel „Päpstlicher Kaplan“ (Monsignore). Im August 2002 bestimmte ihn Bischof Algermissen zu seinem neuen Generalvikar in der Nachfolge des damals auf den Bamberger Erzbischofssitz berufenen Weihbischofs Dr. Ludwig Schick. Papst Johannes Paul II. ernannte Schmidt noch 2002 zum Päpstlichen Ehrenprälaten. Im Juli des Bonifatiusjahres 2004 ernannte ihn Bischof Algermissen zum Domkapitular an der Fuldaer Kathedralkirche. Prälat Schmidt setzt deutliche Akzente in der Neuevangelisierung und engagiert sich als Seelsorger intensiv in der Jugendpastoral.

Der zukünftige Personaldezernent für Priester, Monsignore Christof Steinert, wurde am 2. Juni 1964 in Sickels bei Fulda geboren. Nach dem Besuch der Heinrich-von-Bibra-Realschule in Fulda ging er auf das Marianum, wo er 1985 das Abitur ablegte. Steinert leistete 20 Monate Zivildienst im Rettungsdienst beim Deutschen Roten Kreuz Fulda. Nach mehrjähriger ehrenamtlicher und nebenamtlicher Tätigkeit im Rettungsdienst und Katastrophenschutz erlangte er den Berufsabschluß des Rettungsassistenten. Sein Studium der Theologie und Philosophie absolvierte er in den Jahren 1987 bis 1993 in Fulda und Innsbruck. Am 26. Juni 1994 wurde Steinert im Fuldaer Dom durch Erzbischof Dyba zum Priester geweiht.

Danach wirkte er zunächst als Kaplan in Witzenhausen. Seit 1. September 1998 ist er als Pfarrer in Witzenhausen und Hebenshausen tätig gewesen. Von 1995 bis 1999 war Steinert Geistlicher Leiter der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) Fulda und zuletzt Mitglied des Bundesausschusses der KjG. Darüber hinaus wurde er im Februar 2000 Präses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung in Witzenhausen und ist Kurat der Pfadfinderschaft St. Georg. Bischof Algermissen ernannte ihn im März 2002 zum Dechanten des damaligen Dekanates Eschwege und im Juli 2003 zum Regionaldechanten der früheren Region Kassel. Im Jahr 2006 wurde er von Papst Benedikt XVI. zum „Päpstlichen Kaplan“ (Monsignore) ernannt. Seit Mai 2007 war Steinert mit einer halben Stelle als Beauftragter für Personalentwicklung im Bistum Fulda tätig. Zudem wurde er im Mai 2007 mit den Vorbereitungen für die Hessentage und im April 2008 mit der Ausbildung der Kapläne beauftragt.

Stichwort: Generalvikar

Der Generalvikar hat nach dem Kirchenrecht zwei Funktionen. Er ist einmal Helfer und Stellvertreter des Bischofs bei der Leitung der ganzen Diözese in allen geistlichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten. Er ist außerdem Leiter der Bischöflichen Verwaltungsbehörde, des Generalvikariats. Eingeschränkt werden können die Vollmachten des Generalvikars durch Reservierung von Amtsvollmachten des Bischofs für sich selbst oder durch die Ernennung von Bischofsvikaren, denen bestimmte Funktionen zugesprochen werden. In diesem Bereich ruhen die Vollmachten des Generalvikars.

Neben der allgemeinen Stellvertretung des Bischofs kommt dem Generalvikar vor allem die Leitung des Generalvikariates zu; er wird dazu zum Moderator der Kurie ernannt. Er hat das Generalvikariat so zu leiten, daß es eine funktionstüchtige Behörde für die Aufgaben ist, die eine Diözese in den Bereichen Gottesdienste, Seelsorge/Apostolat, Mission und für die sozialen, erzieherischen und caritativen Werke und Institutionen im Bistum zu erfüllen hat. Das Generalvikariat muß den Pfarreien, Verbänden, Gruppen sowie allen einzelnen Frauen und Männern die ideelle und materielle Hilfe zukommen lassen, die sie benötigen und sie befähigen, ihr religiöses Leben zu gestalten, ihre Dienste zu erfüllen und ihre Aufträge zu verwirklichen. Dabei hat es die Einheit, die Gleichheit aller Personen sowie Institutionen in der Diözese zu garantieren.

Ein Generalvikar kann frei vom Bischof ernannt und abberufen werden. Er muß Priester sein, mindestens 30 Jahre alt und ausgewiesen durch theologische Bildung, Gläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und Verwaltungserfahrung.

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