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Zunehmender Beratungsbedarf beim Pflegestützpunkt – Auch Inklusion Thema im Kreistagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Fulda. Mit einer weiter steigenden Inanspruchnahme des Pflegestützpunktes in gemeinsamer Trägerschaft der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie des Landkreises Fulda rechnet Erster Kreisbeigeordneter Dr. Heiko Wingenfeld. Als Grund nannte er in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales den zunehmenden Beratungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft bei Fragen rund um die Themen Pflege und Versorgung.

In der Ausschusssitzung bezifferte Diplom-Sozialarbeiter Martin Kersting. Mitarbeiter des Landkreises beim Pflegestützpunkt im Zentrum Vital, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Fulda auf 7.350. Dies sind 3,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Davon werden 73,5 Prozent ambulant und 26,5 Prozent stationär versorgt. Die Kontaktaufnahme mit dem Pflegestützpunkt erfolgt zumeist telefonisch durch die Angehörigen. Gemäß des Grundsatzes „Die Hilfe zu den Menschen bringen“ findet die Pflege- und Sozialberatung vor allem bei den Betroffenen zu Hause statt.

Der Einrichtung von Außensprechstunden steht Kersting skeptisch gegenüber. „Wir dürfen uns nicht verzetteln.“ Vielmehr sollte die Zentrale gestärkt werden, wie dies beispielsweise durch eine Jahrespraktikantin geschehe, die sich um den Aufbau einer interaktiven Homepage kümmere. Laut Aussage von Dr. Wingenfeld müssten vor weiteren Maßnahmen zusätzliche Erfahrungswerte abgewartet werden. Es gehe nicht nur um den Ausbau einer qualifizierten Pflegeberatung, sondern auch um die Gewinnung von Pflegekräften.

Auch beschäftigte sich der Ausschuss unter Vorsitz von Dag Wehner mit den Auswirkungen der Neufassung des Hessischen Schulgesetzes im Bereich Inklusion. Landrat Bernd Woide machte deutlich, dass der Landkreis bereits viel für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf tue. Im Mittelpunkt aller Bemühungen müsse auch vor dem Hintergrund eines gut ausgebauten Förderschulsystems stets das Wohl des Kindes stehen. Wegen der sehr unterschiedlichen Behinderungsformen und Förderschwerpunkte könne es „keine Automatismen, sondern nur individuelle Lösungen“ geben.

Marion Frohnapfel vom Fachdienst Schulen der Kreisverwaltung wies darauf hin, dass der Landkreis als Schulträger dann ein Mitspracherecht über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung habe, wenn besondere räumliche und sächliche Leistungen erforderlich seien. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gehe es um die Sicherstellung der beim staatlichen Schulamt angesiedelten Lehrerversorgung. Zurzeit würden 63 Kinder inklusiv beschult, wobei der Landkreis Fulda bei sechs Verfahren mitgewirkt habe. Hinzu kämen 59 bereits laufende Integrationsmaßnahmen.

Nach Angaben des Fachbereichsleiters Arbeit und Soziales, Jürgen Stock, finanziert der Landkreis insgesamt sogenannte 115 Teilhabeassistenzen an Regel- und Förderschulen sowie an der Pestalozzischule in Fulda und der Vinzenz-von-Paul-Schule in Hünfeld. Bei körperlich und/oder geistig behinderten Kindern und Jugendlichen würden die Kosten im Rahmen der Sozialhilfeträgerschaft, bei seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendhilfeträgerschaft übernommen. Pro Fall und Jahr könnten die durchschnittlichen Aufwendungen über 10.000 Euro betragen.

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