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Bei Steuererklärung 2006 genau nachrechnen

Tipp für Eltern. Bei der Steuererklärung sollte man stets gut nachrechnen. Besonders gilt dies bei der Steuererklärung 2006 aber für Eltern mit Kindern, die bereits Geld verdienen, für die aber dennoch Kindergeld beansprucht wird. Bisher galt die Einkommensgrenze von 7680 Euro als Obergrenze für das Kindeseinkommen.

 

Nachdem sich jedoch mehrfach die Gerichte mit der Frage dieser Einkommensgrenze beschäftigt haben, ist klar, dass Kinder sehr viel mehr als 7680 Euro jährlich verdienen dürfen, ohne dass die Eltern den Anspruch auf Kindergeld verlieren. Denn die Einnahmen des Kindes werden nicht nur um Werbungskosten gemindert, sondern auch um die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt: Das Einkommen der Kinder darf 7680 Euro plus Werbungskosten plus Sozialversicherungsbeiträge betragen, ohne dass der Kindergeldanspruch gefährdet ist. (ddp)

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