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Umsetzungsfrist für EU-Zahlungsverzugsrichtlinie am 16. März abgelaufen

Kassel. Handels- und Handwerksbetriebe in Deutschland sind mit der Arbeit der Bundesregierung unzufrieden. Denn bis zum Stichtag am 16. März 2013 hat Deutschland immer noch nicht die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug umgesetzt. Die im Jahr 2011 überarbeitet Richtlinie soll mit strikten Regeln Abhilfe schaffen, damit kleine und mittlere Unternehmen nicht unverschuldet in Liquiditätsprobleme geraten, weil ihre Rechnungen zu spät bezahlt werden.

„Das Gesetz zur Bekämpfung vom Zahlungsverzug ist kurz, klar und unbürokratisch. Es gehört mit 15 Artikeln auf zehn Seiten ganz sicher nicht zu den komplizierten Richtlinien. Deswegen bin ich erstaunt, dass die Bundesregierung immer noch so zögerlich ist – auch viele andere Staaten zeigen sich nicht gerade engagiert“, wundert sich die SPD-Europaabgeordnete Barbara WEILER. Die Sozialdemokratin hat bei der Überarbeitung der EU-Richtlinie vor drei Jahren die Verhandlungen für das Europaparlament geführt. Lediglich neun Staaten haben die Richtlinie fristgemäß in nationales Recht umgesetzt.

Die Richtlinie verbindet Wirksamkeit, Transparenz und eine faire Balance der Regeln für öffentliche und private Auftraggeber. „Niemand soll generell länger als 30 Tage auf sein Geld warten müssen. Das Gesetz sorgt für eine neue Zahlungskultur in Europa und setzt so Kapital frei für Innovationen und neue Arbeitsplätze. Allein schon aus Eigeninteresse hätten sich die Mitgliedstaaten deswegen in Krisenzeiten gleich an die Arbeit machen müssen“, kommentiert die SPD-Binnenmarktexpertin Barbara WEILER.

Die Bundesregierung hat bereits bei den Verhandlungen 2010 auf europäischer Ebene vehement versucht, die Richtlinie zu blockieren – angeblich gebe es keine Probleme mit Zahlungsverzug. Die liberalen Ministerien in Deutschland – Wirtschaft und Justiz – verwässern und verzögern nun auch die Umsetzung. Bei der letzten Anhörung im Bundestag zum momentan vorliegenden Gesetzesentwurf äußerten sich Betroffene aus dem Handwerk und dem Handel unzufrieden. Sie fürchten eine Verschlechterung durch den Text aus FDP-Hand. „Ich begrüße sehr, dass die SPD-Bundestagsfraktion genau darauf schaut, dass die Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt wird und entsprechende Änderungsanträge einbringen will“, so Barbara WEILER abschließend.

Hintergrund:

Nach der Zahlungsverzugsrichtlinie vom 16. Februar 2011 müssen öffentliche Auftraggeber grundsätzlich ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Für eng begrenzte Ausnahmefälle gilt eine Obergrenze von 60 Tagen. Private Firmen müssen beim Handel untereinander ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zahlen – vertraglich können bis zu 60 Tage vereinbart werden. Falls kein Vertragspartner grob benachteiligt wird, sind auch längere Fristen möglich. Sollten strengere nationale Regeln bestehen, dürfen diese selbstverständlich beibehalten werden. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von acht Prozent über dem Basiszinssatz fällig und dem Gläubiger stehen 40 Euro Entschädigung für Beitreibungskosten zu.

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