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Neuer Bußgeldkatalog tritt am 01. April in Kraft – Verkehrssünden werden teurer

Fulda (hm). Das Datum ist schon etwas heikel, aber der 01. April 2013 bringt für die Verkehrsteilnehmer nicht nur Heiteres. Für die Verkehrssünder wird es ab dem 01. April etwas teuer, hierauf möchte die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda hinweisen. Der neue Bußgeldkatalog, der vom Bundesrat am 14. März 2013 verabschiedet wurde, sieht mancherlei Änderungen bei Verkehrsverstößen vor. „Im Grunde sind drei Änderungen für uns in Fulda entscheidend“, gibt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Wolfgang Dippel zu bedenken.
Drei bedeutende Änderungen für Fulda für den ruhenden Verkehr

1. Das Parken ohne Parkschein und Überschreitungen der Parkdauer werden teurer. So steigt das Verwarngeld für das Parken ohne Parkschein von 5 auf 10 EUR, die Überschreitung der Parkdauer um 30 bis 60 Minuten von 10 auf 15 EUR. Diese Erhöhung setzt sich kontinuierlich bis auf 25 EUR fort.
2. Das Parken auf Radwegen kostet zukünftig bis zu 30 EUR Verwarngeld und auch das Parken auf den sog. Angebotsstreifen für Radfahrer kann nun geahndet werden.
3. Auch die Radfahrer werden bei Verstößen höher ermahnt. Die Nichtbenutzung eines Radweges kann mit 20 EUR Bußgeld, das Befahren in falscher Richtung ebenfalls mit 20 EUR belegt werden. Auch das Fahren in Fußgängerzonen kann nun bis zu 30 EUR kosten.

Dippel weist auch auf erhebliche Änderungen beim fließenden Verkehr hin: „Wer alles genau wissen will, sollte sich auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums informieren. Hier sind alle Änderungen gut beschrieben“. Die kurzfristige Umsetzung dieser Änderungen wird die Verwaltung vor Herausforderungen stellen, ist sich Dippel sicher.

Er verweist jedoch auch darauf, dass die städtische Ordnungspolizei gerade im ruhenden Verkehr eine sensible Hand an den Tag legen wird. „Für uns und unser Verhalten wird sich nicht viel verändern. Wir werden nun nicht verstärkt „Streife laufen“, da es anscheinend lukrativer ist. Vielmehr sind wir angehalten, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Dies jedoch mit Augenmaß und in der notwendigen Intensität. Am Sinnvollsten und Portemonnaie schonenden ist es, die Verkehrszeichen zu beachten und sich ordnungsgemäß zu verhalten“, so der Ordnungsdezernent.

Infos auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums

Weitere Informationen rund um den neuen Bußgeldkatalog sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entnehmen:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/bussgeldkatalog.html

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