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Richter a. D. Josef Herbst referierte über Vorsorgemöglichkeiten

001 RCV Angehörig Hünfeld   090413 wimHünfeld. Zu einem Vortrag zum Thema: „Wie kann ich Vorsorge treffen, für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann“, hatte der Angehörigengesprächskreis Hünfeld unter der Schirmherrschaft des Caritasverbandes für die Regionen Fulda und Geisa ins das Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Hünfeld eingeladen. Richter a. D. Josef Herbst, Vorsitzender des ökumenischen Hospizverein Hünfeld referierte zur Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Auf dem Lebensweg des Menschen gäbe es Einschnitte, die es einem Menschen unmöglich machen würden, sich selbst zu vertreten. Hierfür gelte es Vorsorge zu treffen, so Josef Herbst. Die Betreuungsverfügung regele, dass eine vom Amtsgericht bzw. Betreuungsgericht bestimmte Person Aufgaben, wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder ähnliches wahrnehme. Betreuer könnten sowohl Familienangehörige, Ehrenamtliche, Vereins- oder Berufsbetreuer werden. Die Betreuungsbehörde würde den Bedarf im Vorfeld ermitteln und der Richter sich  selbst von der Notwendigkeit überzeugen. Betreuungspersonen würde vom Gericht kontrolliert, da sie ähnlich einem gesetzlichen Vertreter handeln würden.

Eine Vorsorgevollmacht für die es bei Banken für Geldgeschäfte und beispielsweise beim Bayrischen Justizministerium vorgefertigte Formulare gebe, könne jeder abschließen. Sie sei die beste Möglichkeit, für den Eventualfall eine Festlegung über die handelnde Person und deren Aufgabengebiet und den Zeitpunkt des wirksam Werdens zu treffen. Sie müsse nicht notariell beglaubigt werden, solle aber sinnvollerweise schriftlich mit Unterschrift verfasst werden. Sie verhindere eine gesetzliche Betreuung und sei die wohl selbstbestimmteste Form den eigenen Willen zu dokumentieren, so Referent Josef Herbst. Besonders wies er darauf hin, dass die Vollmacht nur rechtswirksam ist, wenn sie von dem Bevollmächtigten im Original vorgelegt wird.

Im dritten Teil informierte Josef Herbst über die Patientenverfügung, eine gesetzliche Regelung seit dem Jahre 2009. Die Schriftform sei ausdrücklich vorgeschrieben, der Verfügende müsse volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein. Man könne darin regeln, was man im Falle einer lebensbedrohenden Erkrankung, bei Verlust der Urteilsfähigkeit und des eigenen Willen wünsche, dass es gemacht oder unterlassen werde. Richter a. D. Josef Herbst gab zu Bedenken, dass man sich vor Abschluss einer Patientenverfügung gut beraten und bedenken solle, denn sie könne über Leben oder Tod entscheiden. Zum Abschluss eines Interessanten und informativen Abend betonte er nochmals, dass er für das Besten eine Vorsorgevollmacht halte.

Der Angehörigengesprächskreis Hünfeld für Pflegende oder ehemals Pflegende  trifft sich sich regelmäßig an jedem zweiten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr im evangelischen Gemeindezentrum in der Stiftsstraße in Hünfeld. Das nächste Treffen findet am 14 Mai um 9.30 Uhr am Bahnhof Fulda statt, um gemeinsam zu Schwester Anna Maria Kiekopf nach Frankfurt zu fahren.

Informationen gibt es bei Angelika Rogowski, Pädagogin für Pflege- und Gesundheitsberufe (M.A.,) 36039Fulda, Buttlarstr.7, Tel.: 0661-77855

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