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„Familienkasse Hessen“ geht an den Start

Kassel. Die bisher 102 eigenständigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind seit dem 1. Mai 2013 zu 14 Familienkassen zusammengefasst. Alle bisherigen Standorte bleiben erhalten. In Hessen hat die Familienkasse Hessen ihre Arbeit aufgenommen. Sitz der neuen Führungseinheit ist der Standort der Agentur für Arbeit Kassel. Unter der Leitung von Ewald Howard, der als langjähriger Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Kassel in verschiedenen Fachbereichen tätig war, übernimmt die Familienkasse Hessen die Steuerung der Standorte in Kassel, Gießen, Bad Hersfeld, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Hanau und Darmstadt. Alle Kundenanliegen werden wie bisher an den bekannten Anlaufstellen geklärt. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen somit keine unliebsamen Veränderungen.
Ewald Howard, Leiter der neuen Familienkasse Hessen, erklärt: „Die zentrale Steuerung der insgesamt 102 bislang selbständigen Familienkassen ist nun auf 14 Führungseinheiten verteilt worden. Der entscheidende Vorteil dieser neuen Struktur besteht darin, dass Belastungsspitzen mit hohem Arbeitsaufkommen durch die Bündelung der Standorte besser aufgefangen und die Kundenanliegen so schneller bearbeitet werden können. Die einheitliche Leitung ermöglicht uns, in Hessen standortübergreifend, flexibler und schneller zu reagieren. Gleichzeitig sind persönliche Ansprechpartner/innen nach wie vor an den bekannten Standorten erreichbar, für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich also nichts.“

Seit Mai ist die Familienkasse Hessen mit ihren sieben Außenstellen nun für rund 675.000 Kindergeldberechtigte und mehr als 1,1 Millionen Kinder verantwortlich*. Im Verlauf des letzten Jahres wurden in Hessen etwa 2,5 Milliarden Euro Kindergeld ausgezahlt. Neben der Neustrukturierung der Standorte wird bei der Familienkasse Hessen im Laufe des Jahres auch die elektronische Akte eingeführt. Die elektronische Akte ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Familienkasse, von verschiedenen Standorten aus auf eine Akte zuzugreifen und das Anliegen zu bearbeiten.

*Datenstand Dezember 2012

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