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Gleichstellung beim Ehegattensplitting – MdL Jürgen Lenders (FDP): Urteil des Verfassungsgerichts schnell umsetzen

Fulda. Jürgen Lenders, Fuldaer Landtagsabgeordneter und FDP Kreisvorsitzender, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting im Steuerrecht. „Ich erwarte von der CDU, dass sie nun ihre Blockade aufgibt und an einer verfassungskonformen Regelung mitarbeitet“, so Lenders.

Kritik übt Lenders auch an SPD und Grünen. „Nun da eine Gleichbehandlung durch das Bundesverfassungsgericht verlangt wird, wollen Rote und Grüne das Ehegattensplitting ganz abschaffen, obwohl sie genau diesen Punkt in den Verhandlungen um eine Reform des Steuerrechtes selbst eingefordert haben. Das zeigt wie unglaubwürdig sie in dieser Diskussion sind.“, so Lenders weiter.

Seit 2001 gibt es in Deutschland die Möglichkeit für homosexuelle Paare eine eheähnliche Gemeinschaft einzugehen. Gegenüber der klassischen Ehe von Mann und Frau bestanden aber weiterhin erhebliche Nachteile, dazu gehörte die steuerrechtliche Behandlung homosexueller Paare. In Hessen haben CDU und FDP, etwa im Beamtenrecht, die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beseitigt. Auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene hatten sich beide Parteien auf die Beseitigung von diskriminierenden Elementen verständigt. In einer Reihe von Urteilen hatte das Bundesverfassungsgericht immer wieder eine Gleichbehandlung verlangt.

„Für mich ist das Urteil der obersten deutschen Richter nicht überraschend, weil sie schon in früheren Urteilen gegen die Schlechterstellung homosexueller Partnerschaften vorgegangen sind. Ich hoffe, dass man nun in der CDU endlich verstanden hat, dass eine Blockade der Gleichstellung im Steuerrecht in der Sache falsch war und sich nicht mit dem Grundgesetz in Einklang bringen lässt. Besonders bedauerlich finde ich, dass gerade die CDU in Fulda dieses Thema instrumentalisiert hat, um Stimmung zu machen“, so Lenders weiter.

Lenders wendet sich auch klar gegen Forderungen von SPD und Grünen das Ehegattensplitting insgesamt abzuschaffen. Ehepaare, egal ob heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche, stehen füreinander ein und haben Fürsorgepflichten gegeneinander. Genau deshalb gibt es das Ehegattensplitting im Steuerrecht. Das hat das Urteil auch bestätigt und deshalb lehnen wir die Streichung des Ehegattensplittings ab.

„Die Abschaffung des Ehegattensplittings, wie von SPD und Grünen gefordert, ist nichts anderes als eine massive Steuererhöhung für verheiratete Paare. Gerade hier im ländlichen Raum, wo sich viele Paare die Kindererziehung teilen und ein Partner ganz oder teilweise zu Hause bleibt, würde sich die Abschaffung des Ehegattensplittings brutal auswirken und zu einem massiven Wohlstandsverlust führen“, so Lenders abschließend.

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