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Über 60 U3-Plätze befinden sich im Vogelsbergkreis in Planung und Bau

Für die Kleinsten kommt ab August der sogenannte „Rechtsanspruch U3“ – Im Vogelsbergkreis befinden sich über 60 neue Plätze in Planung und Bau. Foto: Jugendamt Vogelsbergkreis

Für die Kleinsten kommt ab August der sogenannte „Rechtsanspruch U3“ – Im Vogelsbergkreis befinden sich über 60 neue Plätze in Planung und Bau. Foto: Jugendamt Vogelsbergkreis

Vogelsbergkreis. „Wir wollen im Kreis genügend Plätze für die U3-Betreuung vorhalten“, versichert Jugenddezernent Peter Zielinski. „Mehr als 60 zusätzliche Plätze befinden sich noch in Planung oder Bau. Die kommunalen, kirchlichen und freien Träger sorgen gemeinsam mit unserer Fachstelle dafür, dass dieser wichtige Standortfaktor für die Städte und Gemeinden gefördert und ausgebaut wird.“

Ab dem 1. August gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung der ganz Kleinen: es tritt der so genannte „Rechtsanspruch U3“ in Kraft. Gemeint ist die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, auf die Kinder mit Vollendung des ersten Jahres bis zum Alter von drei Jahren dann einen Anspruch haben. Es handelt sich um eine Sozialleistung der Kinder- und Jugendhilfe, die in den §§ 22 bis 26 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) geregelt ist.

Beim Jugendamt des Vogelsbergkreises ist die „Fachstelle Kindertageseinrichtungen“ unter anderem damit beschäftigt, mit den Trägern von Kindergärten, Kinderkrippen und Horten zu sprechen, deren Bedarfe zu ermitteln, Planungs- und Bauabsichten zu beurteilen, Fördermöglichkeiten zu eruieren und zu beantragen sowie notwendige Betriebserlaubnisverfahren zu prüfen.

„Das ist nur ein Ausschnitt unserer Aufgaben“, erklärt Claudia Pelinka, eine der beiden Mitarbeiterinnen der Fachstelle, „aber gerade wegen des kommenden U3-Rechtsanspruchs machen solche Abstimmungsgespräche derzeit einen Großteil unserer Arbeit aus.“ Die Fachstelle Kindertageseinrichtungen hat die Aufsicht über die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Bei Gründung wie auch bei Änderungen konzeptioneller oder baulicher Art sind die beiden Mitarbeiterinnen Monika Lein (Altkreis Alsfeld) und Claudia Pelinka (Altkreis Lauterbach und Gemünden) für Beratungen und die abschließende Stellungnahme zuständig, auf deren Grundlage das Landesjugendamt in Wiesbaden die Betriebserlaubnis erteilt.

Im Kreisgebiet gibt es 59 Kindertageseinrichtungen – dazu zählen Kindergärten, Krippen und Horte – für rund 3.200 Kinder. Davon befinden sich 22 Einrichtungen in kirchlicher, 33 in kommunaler und vier in freier Trägerschaft. Noch bis 2014 fördern Land und Bund jeden zusätzlich geschaffenen Platz in einer Einrichtung mit bis zu 14.500 Euro, danach nicht mehr. „Große Schwierigkeiten bereitet den Trägern die Bedarfsplanung, es gibt schließlich keine Kindergartenpflicht“, berichtet Monika Lein von der Fachstelle Kindertageseinrichtungen. Auf welche Zahlen soll sich die Entscheidung für oder gegen einen Ausbau stützen? Genügt es, die Geburtenzahlen hochzurechnen? Wie viel Prozent der Kleinsten werden einen Betreuungsplatz benötigen?

„Wir haben im Laufe der Ausbau- und Planungsphase Eltern zum voraussichtlichen Betreuungsbedarf befragt, um eine Grundlage zu haben“, so Jugenddezernent Peter Zielinski. „Durchschnittlich können wir von einem U3-Betreuungsbedarf von 43 Prozent ausgehen, das entspräche 932 Betreuungsplätzen, wobei der Bedarf der einzelnen Kommunen zwischen 25 und 61 Prozent liegt.“ Von diesen Plätzen sollen zwei Drittel im institutionellen Bereich geschaffen werden, ein Drittel in der Kindertagespflege.

Aktuell werden in Schotten 19 neue U3-Plätze geschaffen, in Schlitz-Queck zehn, in Schwalmtal-Storndorf zehn, in Lautertal-Engelrod fünf, und in Freiensteinau entsteht eine neue Krippe mit 20 Plätzen.

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