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Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk Abbrennen an historischen Gebäuden, Kirchen und Krankenhäusern verboten

Fulda (hm). Durch nicht sachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörper während des Silvesterfeuerwerks und fehlende Sicherheitsabstände kommt es bedauerlicherweise alljährlich zu großen Schäden. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert. Durch das Vierte Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz wurde § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geändert. Danach ist aus Lärmschutzgründen verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Feuerwerkskörper abzubrennen. Seit dem 01. Oktober 2009 ist aus Gründen des Brandschutzes auch generell verboten, Feuerwerkskörper aller Kategorien in der unmittelbaren Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Durch Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde der unbestimmte Rechtsbegriff „in unmittelbarer Nähe“ konkretisiert. Danach ist beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, in diese Kategorie fällt auch das üblicherweise erhältliche Silvesterfeuerwerk, ein Sicherheitsabstand von 8 Meter zu Fachwerkhäusern einzuhalten.

Sicherheitsabstand und –vorschriften
In Fulda haben wir eine historisch geprägte Altstadt mit engen Gassen und eine größere Zahl von Fachwerkhäusern. Aufgrund der engen Straßen und Gassen kann insbesondere im Bereich der Altstadt der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 8 Meter zu den Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden, so dass an diesen Stellen, aber auch außerhalb der Altstadt, wenn der Sicherheitsabstand ebenfalls nicht eingehalten werden kann, keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen. Feuerwerkskörper können aufgrund der Brenndauer und der Temperaturen von bis zu 2000 C, sehr leicht Brände auslösen, wenn diese z.B. durch lose Ziegeln, Dachluken, etc. in Gebäude geraten. Neben der besonderen Problematik der Sicherheitsabstände beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die Veröffentlichungen der zuständigen Fachbehörden, den Regierungspräsidien, die allgemeinen Sicherheitsvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und die Hinweise der Hersteller auf den Verpackungen bzw. Beipack
zetteln zu beachten. Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Oberbürgermeister Gerhard Möller: „Verhalten sich alle vernünftig und vorsichtig, so steht einer fröhlichen und für die Einsatzkräfte ruhigen Silvesternacht nichts entgegen. Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, dass Fulda auch weiterhin vor größeren Schäden verschont bleibt und es nicht zu einem so dramatischen Ereignis wie 1905 – als anlässlich eines Feuerwerks zum 1150-jährigen Bonifatiusjubiläum der rechte Turm des Fuldaer Domes abbrannte – kommt. Der Domplatz wird wieder abgesperrt, so dass ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerken hier auch nicht gestattet ist“.

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