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Auszeichnung für rollstuhlgerechte Einrichtungen – Initiative der Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V.

IGbFD030114Sticker 041Fulda. Leider sind die meisten Geschäfte und gastronomischen Betriebe in Fulda nicht rollstuhlgerecht. Einzelhandelsgeschäfte nur über Stufen erreichbar, wichtige Teile der Geschäfte nicht zugänglich, oder gastronomische Betriebe verfügen nicht über eine Behindertentoilette. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich im Internet die vielen roten Punkte, die nicht rollstuhlgerechte Orte anzeigen, auf www.wheelmap.org anschaut. Diese ca. 750 Orte wurden von dem Verein IGbFD – Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V. im Jahr 2011 erfasst.

„In den letzten Jahren haben wir viele Gespräche mit Betreibern geführt und uns dafür eingesetzt, mehr Geschäfte und gastronomische Betriebe rollstuhlgerecht umzurüsten“, sagt der 1. Vorsitzende der IGbFD-Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V. Hanns-Uwe Theele. Die Anzahl der Menschen, die darauf angewiesen sind, nimmt immer mehr zu. Nicht nur die Menschen mit Mobilitätseinschränkung, sondern eine wesentlich größere Gruppe von älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen und die Begleitpersonen dieser Menschen bevorzugen rollstuhlgerechte Räumlichkeiten. Leider erkennt man nicht immer von außen, ob ein gastronomischer Betrieb tatsächlich rollstuhlgerecht ist. Deshalb hat die IGbFD einen Aufkleber entworfen, mit dem sie ab Januar 2014 rollstuhlgerechte Einrichtungen auszeichnen wird.

Geschäfte können diesen Aufkleber dazu nutzen, ihre Räumlichkeiten von außen sichtbar als rollstuhlgerecht zu kennzeichnen. Die Auszeichnung soll Aufmerksamkeit erregen. Sie soll potentielle Nutzer und Unterstützer auf ein rollstuhlgerechtes Geschäft oder gastronomischen Betrieb aufmerksam machen. Gleichzeitig soll diese Auszeichnung aber Betriebe, die noch nicht rollstuhlgerecht sind, dazu anhalten darüber nachzudenken, wie ihre Räume rollstuhlgerecht umgestaltet werden könnten, oder sich ein Umzug in andere Räumlichkeiten lohnen würde. Hierbei kann sowohl der wirtschaftliche aber auch der soziale Aspekte in die Überlegungen einfließen.

In Zukunft muss diese Nutzergruppe also rollstuhlgerechte Geschäfte nicht mehr suchen, sondern kann gezielt die Einrichtungen aufsuchen, die den Aufkleber gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht haben. Natürlich empfehlen wir auch unseren zahlreichen Mitgliedern und deren Begleitpersonen, Freunden und Bekannten bevorzugt diese Einrichtungen aufzusuchen. Es soll nicht länger als normal gelten, wenn wir an der Teilhabe gehindert werden. Es ist auch geplant, im Laufe diesen Jahres alle Einrichtungen auf einer interaktiven Karte im Internet zu erfassen, damit Bürgern und Touristen diese Information zugänglich gemacht wird und diese Einrichtungen gezielt aufgesucht werden können. Geschäfte, gastronomische Betriebe, Arztpraxen, Therapieeinrichtungen und andere Dienstleister können sich bei der IGbFD e.V. unter der E-Mail info@IGbFD.de oder www.IGbFD.de bewerben, den Sticker „Fulda rollstuhlgerecht“ zu erhalten.

Die Voraussetzungen sind klar definiert und können auf der Internetseite der IGbFD abgerufen werden. So müssen z.B. der Eingang und alle Haupträume stufenlos zugänglich sein. Gastronomische Betriebe und Arztpraxen, die für ihre Kunden Toiletten vorhalten, müssen auch über eine Behindertentoilette verfügen.

Hierbei geht es nicht um die Einhaltung von DIN Normen, sondern um die praktische Nutzbarkeit. Ein Aufzug der zu eng ist, eine Stufe höher als 3 cm, eine Tür unter 80cm Breite, oder eine Behindertentoilette ohne Griffe kann dazu führen als nicht rollstuhlgerecht eingestuft zu werden.

Erste Geschäfte haben ihr Interesse schon bekundet und wollen die Möglichkeit nutzen, gezielt zusätzliche Kunden anzusprechen. So wurden zum Start der Aktion am 3.1.2014 an Frau Steffi Frühauf-Dehler, Inhaberin des LadenCafe „Mandelrose“ in der Kanalstraße 74 und an Herrn Sigurd Gawinski, Inhaber der Bar „Markt2“ am Gemüsemarkt 2 in Fulda, Sticker und Urkunde von zahlreichen Mitgliedern der IGbFD, Hanns-Uwe Theele (1. Vorsitzender) und Petra Rödel-Ebert (2. Vorsitzende) übergeben.

Um Geschäfte zu animieren, bisher nicht barrierefreie Räume zumindest rollstuhlgerecht zugänglich umzubauen, wird sich die IGbFD in diesem Jahr bei drei Geschäften an den Umbauarbeiten bis max. € 1.000,00 pro Maßnahme beteiligen. Inhaber von gastronomischen Betrieben und anderen Geschäften, die eine Treppe entfernen, ihr WC umbauen, oder andere barrierefreie Maßnahmen ergreifen wollen, können sich bei der IGbFD um einen Zuschuss bewerben. Gern steht die IGbFD auch beratend zur Seite, um barrierefreie Maßnahmen zu planen.

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