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Fuldaer Rechtsprofessor im niedersächsischen Staatsgerichtshof

Prof. Dr. SchraderFulda. Zum ersten Mal hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof, das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen, einen Rechtsprofessor einer Fachhochschule als Richter. Bei den turnusmäßigen Mitgliedswahlen wählte der Landtag heute Prof. Dr. Christian Schrader von der Hochschule Fulda – University of Applied Sciences als eines von neun Mitgliedern des Gerichts. Prof. Christan Schrader hat seinen Wohnsitz in Niedersachsen und war bereits seit 2005 stellvertretendes Mitglied. Das Richteramt ist ehrenamtlich und wird von dem 55-jährigen Juristen neben seiner Professur ausgeübt. Seit 1994 lehrt Prof. Schrader im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Fulda Recht der Technikentwicklung sowie Verfassungs-, Umwelt und Technikrecht.

„Die Wahl in ein Verfassungsorgan ist für mich eine große Ehre. Ich werde alles darangeben, über die Geschicke meines Geburtslandes nach bestem Wissen und Gewissen mit zu entscheiden“, sagt Prof. Christian Schrader.

Hintergrund:

Die Aufgaben des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs sind wie die der anderen Verfassungsgerichte der Länder vielfältig. Sie entscheiden, wenn es um Verfassungsstreitigkeiten geht, zum Beispiel über Anfechtungen von Landtagswahlen, Anklagen gegen Mitglieder der Landesregierung oder anderen Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen des Landes. Zum Beispiel reichte die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag Ende 2013 eine Klage ein, weil die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss zur Dienstwagen-Affäre des ehemaligen Agrar-Staatssekretär Udo Paschedag nicht alle Akten vorgelegt haben soll.

 

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