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Vorbeugende Aufklärungsarbeit zum Umgang mit dem „grünen Pfeil“

Fulda (mb). Der „Grünpfeil“ war von vielen gewünscht. Die Stadt ist der Anregung aus der Bürgerschaft gerne nachgekommen, an einigen Stellen im Stadtgebiet Schilder mit dem auffälligen Pfeil anzubringen. Doch so wie die Beschilderung inzwischen überall dort, wo sie zu finden ist,  für einen zügigeren Verkehrsfluss sorgt, so unsicher scheint jedoch   der ein oder andere Autofahrern manchmal im Umgang mit dem „Grünpfeil“ zu sein.

Infokampagne

Schwierig wird es vor allem dann, wenn es auch noch zu brenzligen Situationen für Fußgänger kommt. Vor diesem Hintergrund haben sich OB Gerhard Möller und Bürgermeister Dag Wehner entschieden, in den nächsten Tagen zu verschiedenen Zeiten und an unterschiedlichen Orten, wo es „Grünpfeil“-Regelungen im Stadtgebiet gibt, eine präventive Informationskampagne gemeinsam mit der Kreisverkehrswacht Fulda zu veranstalten.
„Uns geht es darum, angesichts der aktuellen Sicherheits-Debatte um den ´Grünpfeil´ vorbeugende Aufklärungsarbeit bei den Verkehrsteilnehmern zu leisten“, betonten Möller und Wehner.

Anfangs neun Pfeile

Nach der erfolgreichen und vor allen Dingen unfallfreien Einführung von neun Grünpfeilregelungen an verschiedenen Kreuzungen im Stadtgebiet in den letzten Jahren sind im Frühjahr weitere neun „grüne Pfeile“ hinzugekommen.  Die Grünpfeil-Regelung wurde erst 1994 in die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Ihren Ursprung hat sie n der ehemaligen DDR. Im Zuge der Wiedervereinigung haben viele Kommunen in ganz Deutschland den „Grünpfeil“ übernommen. Durch seinen Einsatz, so bekräftigen beide Dezernenten, könne der Verkehr an ampelgeregelten Knotenpunkten durch diese vernünftige und durchaus praktikable Lösung – wenn denn die Vorschriften auch von allen Beteiligten eingehalten werden – flüssiger gestaltet werden.

Der Einsatz ist allerdings an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. So darf der „Grünpfeil“ beispielsweise nicht eingesetzt werden, wenn die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind oder die Ampel überwiegend der Schulwegsicherung dient. Bevor also ein solcher „Grünpfeil“ angeordnet werden kann, muss stets eine intensive Prüfung der jeweiligen Örtlichkeit vorgenommen werden. Hier arbeitet die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda eng mit der Polizei und dem jeweiligen Straßenbaulastträger zusammen.

Richtige Verhaltensweise bei der Grünpfeilregelung

„Der Grünpfeil erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Wer also vor einem Rotlicht mit „Grünpfeil“ wartet, begeht keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt. Im Gegensatz zum ampelgeregelten grünen Abbiegepfeil.

Bußgeldvorschrift

Allerdings aufgepaßt: Wer an einer Ampel mit „Grünpfeil“ abbiegt, ohne vorher an der Haltelinie anzuhalten, dem droht ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister sowie eine Geldbuße von 70 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld sogar auf 100 Euro.

Bisherige Standorte

Rechtsabbiegen – von der Langebrückenstraße in die Weimarer Straße
Rechtsabbiegen – von der Langebrückenstraße in die Maberzeller Straße
Rechtsabbiegen – von der Mackenrodtstraße in den Gerloser Weg Richtung Niesig
Rechtsabbiegen – vom Gerloser Weg in die Mackenrodtstraße Richtung Horas
Rechtsabbiegen – von der Petersberger Straße in den Zieherser Weg
Rechtsabbiegen – von der Kohlhäuser Straße in die Frankfurter Straße
Rechtsabbiegen – vom Martin-Luther-Platz in die Frankfurter Straße
Rechtsabbiegen – von der Zufahrt McDonalds / Lidl in die Frankfurter Straße
Rechtsabbiegen – von der Rangstraße in die Von-Schildeck-Straße Rtg. Künzell

Standorte seit 10.03.2014

Rechtsabbiegen – von der Weimarer Straße in die Langebrückenstraße
Rechtsabbiegen – von der Daimler-Benz-Straße in die Leipziger Straße
Rechtsabbiegen – vom Andreasberg in die Bardostraße
Rechtsabbiegen – von der Robert-Kircher-Straße in die Straße Am Rosengarten
Rechtsabbiegen – von der Robert-Kircher-Straße in die Königstraße Richtung Abtstor
Rechtsabbiegen – von der Robert-Kircher-Straße in die Königstraße Richtung Löherstraße
Rechtsabbiegen – von der Königstraße in die Robert-Kircher-Straße Richtung Am Rosengarten
Rechtsabbiegen – von der Niesiger Straße in die Mackenrodtstraße
Rechtsabbiegen – von der Mackenrodtstraße in die Niesiger Straße

Standorte seit 22.04.2014

Rechtsabbiegen – von der Kurfürstenstraße in den Heinrich-von-Bibra-Platz
Rechtsabbiegen – von der Kurfürstenstraße in die Magdeburger Straße

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