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„Mehr Sicherheit durch Innungsbetriebe“

Weyhers. Aus aktuellem Anlass empfiehlt der Obermeister der Zimmererinnung Bauherren die Zusammenarbeit mit Innungsbetrieben und dabei auch auf Gütesiegel zu achten. „Wir möchten dafür sorgen, dass sich die Bewohner eines Holzhauses dauerhaft wohlfühlen“, erklärt Volker Baumgarten vom gleichnamigen Unternehmen in Weyhers das Übereinstimmungszeichen. Das so genannte „Ü-Zeichen“ muss vom Holzhausbauer auf allen Bauelementen des Holzhauses angebracht werden und bescheinigt, dass die Bauelemente nach geltendem Baurecht hergestellt und alle bautechnischen Anforderungen erfüllt sind.„Nur zertifizierte Unternehmen dürfen Holzhäuser bauen – Kennzeichnung ist Pflicht“ betont Baumgarten als Obermeister. „Gerade die Fälle, von denen jüngst in der Zeitung zu lesen war, könnten vielleicht vermieden werden, wenn verstärkt die Qualität der beauftragten Unternehmen im Blickpunkt steht.“ Verhindert werden sollen damit Kardinalfehler bei dem Bau von Holzhäusern wie etwa Schimmelpilze an den Außenwänden, Risse in den Fassaden oder auch Feuchteeinbrüche im Dach.

Ü-Kennzeichnung als Qualitätsmerkmal
„Dies sind Mängel beim Hausbau, die vermieden werden können.“ Die Fertigung der einzelnen Bauelemente für den Holzhausbau erfolgt heute im Holzbaubetrieb, so dass der Bauherr diesen Prozess der sogenannten Vorfertigung nicht sehen kann. Volker Baumgarten: „Die Ü-Kennzeichnung ist für Bauherren das sichtbare Zeichen, dass der Bau ihres Holzhausesqualitativ hochwertig und nach gesetzlichen Regeln erfolgt.“ Für die dauerhafte Funktionalität eines Holzhauses sei aber auch die Montage auf der Baustelle von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund werde Auftraggebern empfohlen, mit Holzbaubetrieben zusammenzuarbeiten, die das RAL-Gütezeichen Holzhausbau tragen.

Diese Unternehmen erfüllen auf freiwilliger Basis hohe Anforderungen, die weit über gesetzlich geforderte hinausgehen. „Das Zimmererhandwerk hat aus diesem Grunde die Qualitätsgemeinschaft Holzbau und Ausbau e.V. gegründet. Für die Mitgliedsunternehmen ist es selbstverständlich, dass die Fremdüberwachung regelmäßig im Werk und auf der Baustelle durchgeführt wird. Eine kontinuierlich dokumentierte Eigenüberwachung sorgt dafür, dass der Auftraggeber genau das bekommt, was er bestellt hat.“ Eine Adressliste der Innungsfachbetriebe ist über die Kreishandwerkerschaft erhältlich.

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