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Zielinski: „Bei der Inklusion stehen die Interessen der Kinder im Vordergrund“

Vogelsbergkreis. Krisengespräch beim Bildungsdezernenten: Erster Kreisbeigeordneter Peter Zielinski (Grüne) lotete mit dem Landeschulamt und den Leiterinnen der vier Vogelsberger Förderschulen neue Wege aus, damit Inklusion wirklich den Interessen der Betroffenen dient. Für Zielinski ist unverzichtbar, ein Angebot in der Fläche zu haben. Eine Schließung von zwei der vier Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen  – wie nun vom Land gefordert – lehnt er ebenso ab, wie das Abziehen von Lehrerstellen. Das sehen auch alle übrigen Kreisausschuss-Mitglieder quer durch alle Fraktionen ebenso: Einen bereits fertigen Vorschlag für eine Vereinbarung „Modellregion Inklusion“ hat der KA deshalb einstimmig zurückgezogen.

Im Gespräch, zu dem Peter Zielinski die Vertreter des Landesschulamts und die Schulleitungen aus Lauterbach, Alsfeld, Schotten und Gemünden eingeladen hatte, wurde vereinbart, weiter gemeinsam an einer Lösung der Thematik zu arbeiten. Dabei sei es das Ziel herauszufinden, was der pädagogisch und organisatorisch beste Weg ist, den Interessen der betroffenen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden – auch und gerade im ländlichen Raum und auch unter Berücksichtigung des Elternwillens.

Für alle Beteiligten ist jetzt schon klar: „Die Dinge nicht einfach laufen lassen“, sondern selbst in der Region konstruktive Vorschläge zu entwickeln. Pädagogischer Konsens ist auch bereits jetzt: Viele Kinder können in der Regelschule nicht bestehen. Daher werde es auch weiter Förderschulen geben müssen. Über Synergieeffekte müsse gesprochen werden.  Jedenfalls dürfe das soziale und kulturelle Umfeld der Förderschulen für die Entwicklung der Schüler nicht unterschätzt werden.

Im Juli standen alle Signale noch auf Kompromiss und „Modellregion“ in Sachen Inklusion.  Nun rückt das Land von seitherigen Zusagen ab und verlangt zur Überraschung des Bildungsdezernenten die Schließung von zwei der vier Förderschulen.

Daraufhin hat der Kreisausschuss einstimmig den Beschluss aus dem Sommer zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land wieder zurückgezogen. Die Vorlage war seinerzeit bereits mit dem Landesschulamt abgestimmt. Der Regierungspräsident hatte als Kommunalaufsicht keine Bedenken geäußert.

Am 4. September tagte der Schul-Ausschuss des Kreistags. Genau an diesem Tag äußerte sich das Kultusministerium abweichend von den vorherigen mündlichen Zusagen schriftlich.  Bildungsdezernent Zielinski fuhr gemeinsam mit Vertretern des Landesschulamts ins Kultusministerium, um die Irritation zu klären. In Wiesbaden wurde dem Vizelandrat mitgeteilt, dass das Fachministerium auf der Schließung von zwei Förderschulstandorten nach Ablauf der Vereinbarung in fünf Jahren besteht. Da die Sicherung der vier Förderschulstandorte aus Sicht des Vogelsberger Bildungsdezernenten aber wesentlicher Inhalt der Kooperationsvereinbarung gewesen ist, habe Zielinski dem Kreisausschuss die Rücknahme des Vertragsbeschlusses im Ganzen empfohlen. Dem ist der Kreisausschuss nun einstimmig gefolgt.

Was bisher geschah:

Das waren die Kernpunkte in der im Sommer angestrebten Kooperationsvereinbarung des Kreises mit dem Land unter dem Titel „Inklusive Bildung im Vogelsbergkreis“. 2011 wurde die Inklusion im Hessischen Schulgesetz verankert, das damit die UN-Konvention in deutsches Recht umsetzt.

Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und körperlichen Behinderungen soll auch im Vogelsbergkreis verstärkt umgesetzt werden. Inzwischen hat sich diese Entwicklung auch auf die vier Förderschulen spürbar ausgewirkt. So erfolgten seitdem nur noch ganz wenige Neuanmeldungen in den Grundstufen. Dies hat inzwischen zu einem teilweise erheblichen Schülerrückgang geführt, erläutert Peter Zielinski. Der kontinuierliche Schülerrückgang habe inzwischen auch zunehmend Auswirkungen auf die Lehrerstellenzuweisungen für die Förderschulen.

Zur möglichst optimalen Umsetzung der schulischen Inklusion im Sinne der Betroffenen, hatte das Land auch die Möglichkeit zur Bildung von Modellregionen geschaffen. In diesen soll das besondere Zusammenwirken von Land und Schulträger durch eine Bündelung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen bedarfsgerecht auf die jeweilige Region vertraglich vereinbart und zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren erprobt und ausgewertet werden, um daraus auch Erfahrungen für andere Regionen zu sammeln. Als Modellregionen waren vorgesehen: der Hochtaunuskreis, die Stadt Wiesbaden, der Wetteraukreis und „eigentlich gerne auch“ der Vogelsbergkreis.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung im Vogelsbergkreis (drohender massiver Abbau von Lehrerstellen) hatten die Schulleitungen der vier Förderschulen und das Landesschulamt in einer gemeinsamen Initiative beim Hessischen Kultusministerium erreichen können, dass auch der Vogelsbergkreis mit seinen Besonderheiten (großer Flächenkreis bei gleichzeitig sehr geringer Bevölkerungsdichte) als weitere Modellregion aufgenommen werden soll.

Das Land wünscht sich, die inklusive Beschulung weiter auszubauen und die Förderschulbesuchsquote auf höchstens vier Prozent zu senken. Gleichzeitig soll ein Teil der Förderschulen sukzessive abgebaut werden. Wichtig dabei: Das Land sichert zu, alle dadurch eigentlich wegfallenden Lehrerstellen zu erhalten und in der Modellregion den Beratungs- und Förderzentren zur Verteilung an die allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung zu stellen.

Die Besonderheit im Vogelsbergkreis liegt darin, dass aufgrund der jetzt schon großen räumlichen Einzugsbereiche und der dadurch weiten Schulwege, eine weitere Konzentration zu Lasten der Kinder mit Förderbedarf geht. „Im Ballungsraum fahren die Betroffenen einfach nur zwei Bushaltestellen weiter bis zum nächsten ähnlichen Angebot. Einen Schüler im Vogelsberg quer durch den Landkreis zu schicken, ist nicht nur eine Zumutung, sondern ÖPNV-technisch in vielen Fällen gar nicht möglich“, erläutert Peter Zielinski die Besonderheit der Herausforderung.

Dies bedeutet, dass trotz stark rückläufiger Schülerzahlen alle vier bestehenden Förderschulen erhalten werden müssen. Die Vereinbarung sah deshalb eine Festschreibung der Standorte mit jeweils maximal drei Sollklassen vor.

Dabei sollten die im laufenden Schuljahr für die Grundunterrichtsversorgung zugewiesenen knapp 20 Lehrerstellen festgeschrieben werden. Es sollte dann angestrebt werden, von diesen Stellen insgesamt 5,5 Lehrerstellen nach und nach anteilig zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts umzulenken. Auch die Funktionsstellen sowie die Zuweisung für die Ganztagsbetreuung sollten erhalten werden.

In den übrigen Modellregionen haben sich die jeweiligen Schulträger verpflichtet, Personal für die Schulsozialarbeit an den Förderschulen zur Verfügung zu stellen. Da der Vogelsbergkreis sich jedoch unter dem Schutzschirm befindet, würde eine Stellenausweitung für die Schulsozialarbeit nach dem Hessischen Schulgesetz – für welche eigentlich das Land verantwortlich zeichnet – im Widerspruch zu den Auflagen der Kommunalaufsicht stehen und wäre deshalb ausgeschlossen.

Da das Land Hessen in der Region keine nennenswerten Ressourcen in der Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt, hat der Vogelsbergkreis jedoch ein alternatives Angebot eingeführt. Es handelt sich hierbei um die schulbezogenen Jugendsozialarbeit, welche vom Kreis als Jugendhilfeträger nach dem SGB VIII erbracht wird. Der Schul- und Jugenddezernent des Kreises hatte im Rahmen der Verhandlungen zur Modellvereinbarung angeboten, die schulbezogenen Jugendsozialarbeit als Anteil des Kreises mit in die Vereinbarung einzubringen.

Seitens des Landes wurde akzeptiert, dass  der Vogelsbergkreis die schulbezogene Jugendsozialarbeit als Eigenanteil in die Vereinbarung mit einbringt. Allerdings sollte der kreisweite Ausbau der Jugendsozialarbeit auf insgesamt 8 Vollzeitstellen (drei beim Kreis und 5 bei freien Trägern) in die Vereinbarung aufgenommen werden.

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