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KKV begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Sonntagsschutz

Essen. „Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Sonntagsschutz gestärkt. Gleichzeitig hoffen wir, dass die für das Land Hessen getroffene Entscheidung auch eine Signalwirkung für die übrigen Bundesländer hat.“ Mit diesen Worten begrüßt Bernd-M. Wehner, gebürtiger Fuldaer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Videotheken und öffentliche Bibliotheken sowie Call-Center und Lotto- und Totogesellschaften der Betrieb an Sonn- und Feiertagen untersagt wird. „Ich kann nur hoffen, dass diese Entscheidung die Debatte um den Sonntagsschutz neu belebt und die Bundesbürger wieder mehr und mehr den Sinn des Sonntags als gemeinsamen Ruhetag erkennen. Anselm Grün bringe es auf den Punkt, wenn er sagt: „Wenn alle Zeiten gleich sind, werden sie gleich sinnlos. Wenn dein Sonntag wie dein Alltag wird, wird auch dein Alltag seines Sinnes entleert.“

Der KKV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Deutschland die Sonn- und Feiertagsarbeit in einem erschreckenden Maße zugenommen habe. Während vor 20 Jahren noch 7,5 Millionen Erwerbstätige gelegentlich, regelmäßig oder ständig von Sonntagsarbeit betroffen waren, sei diese Zahl inzwischen auf elf Millionen gestiegen. Wenn gerade die junge Generation heute zunehmend über Stress und burn-out am Arbeitsplatz klage, „dann auch, weil von der Werkbank bis zur Chefetage der Sonntag als Tag des Abschaltens, des Innehaltens und der Ruhe fehlt.“ Gerade Familien und Beziehungen hätten unter der zunehmenden Arbeitsbelastung und der fehlenden Freizeit zu leiden: „Eltern und Kindern hilft es nicht, wenn alle zu unterschiedlichen Zeiten frei haben. Aktiver Sonntagsschutz ist deshalb auch aktiver Familienschutz. Unser arbeitsfreier Sonntag ist Europas Familientag Nummer eins.“

Politisch plädiert der KKV als einer der vier großen katholischen Sozialverbände schon lange für einen gesetzlich festgeschriebenen Sonntagsschutz auf europäischer Ebene. Auch wenn das deutsche Grundgesetz den „festen Ruhetag“ bereits kenne – „wir dürfen nicht müde werden, für ihn einzutreten, denn die Fakten zeigen ja, wie der Konsum ihn zu Lasten der Menschen und Familien unterhöhlt.“ Deshalb müsse wieder bewusster werden, dass der Sonntag als Tag der Auferstehung Christi nicht nur für Christen einen religiösen Stellenwert habe sondern auch ein soziales Kapital sei, der für den Zusammenhalt in den Familien, in der Gemeinschaft und den Schutz von Arbeitnehmern von zentraler Bedeutung ist. Kurzsichtiges Konsumdenken sollte dieses Kulturgut nicht zerstören, gibt deshalb  Wehner erneut zu bedenken. „Gerade in einer Zeit in der aufgrund neuer Techniken der Mensch rund um die Uhr erreichbar ist, kommt es mehr denn je darauf an, dass wir auch gemeinsame Ruhephasen haben.“ Und weil die Arbeit nie aufhöre, müsse der Mensch immer wieder mit der Arbeit aufhören – zumindest am Sonntag!

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.

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