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MIT Hessen fordert arbeitsplatzschützende Neuregelung des Erbschaftssteuerrechts

Fulda. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT) die Bundesregierung auf, rasch eine sachgerechte Neuregelung vorzubereiten. Dabei müsse es zu „einer arbeitsplatzschützenden Neuregelung kommen“,  erklärte der Landesvorsitzende der MIT Hessen, Frank Hartmann, in Fulda. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 17. Dezember 2014 geurteilt, dass bisherige erbschaftssteuerrechtliche Vorschriften verfassungswidrig seien.

Gerade die Frage der steuerschonenden Übertragung von Betriebsvermögen mache eine Neuregelung notwendig.
Hier müsse aber beachtet werden, dass es sich um Vermögen handelt, „das schon einmal versteuert worden war“, betonte Hartmann. Gerade Familienbetriebe seien von dem Urteil betroffen. Denn diese wollen die Substanz der Betriebe erhalten, was bei einer Zahlung der Erbschaftssteuer nicht möglich sei. Deswegen habe die bis jetzt geltende Regelung vernünftige Vorgaben gegeben, dass die Erbschaftssteuer verringert oder entfallen könne, wenn über einen Zeitraum von fünf bzw. sieben Jahren die Arbeitsplätze erhalten werden.

Eine solche Regelung müsse auch künftig gelten, sonst werde es „zu einem Zusammenbruch von vielen mittelständischen Betrieben kommen“, befürchtet die Hessische MIT. Denn viele Betriebe lebten von der Substanz und könnten bei Zahlung der Erbschaftssteuer nicht fortgeführt werden. Eine arbeitsplatzschützende Neureglung würde die Familienbetriebe schützen und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern. Gerade in der heutigen Zeit, in der es immer schwerer werde, Nachfolgeregelungen zu treffen, dürfe es zu keinen neuen steuerlichen Belastungen kommen, erklärte Hartmann. Denn eine steuerliche Belastung erschwere oder verhindere den Generationenwechsel und die Fortführung des Betriebs.

Eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Privat- und Betriebsvermögen liege nicht vor. Denn der Erhalt von Arbeitsplätzen diene dem Gemeinwohl. „Der Neidfaktor darf die Politik nicht beeinflussen“, forderte Hartmann. Zu überlegen sei auch, die Erbschaftssteuerkompetenz ganz auf die Bundesländer zu übertragen.

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