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ACA Hessen: Soziale Selbstverwaltung stärken

Fulda. Für eine Stärkung der sozialen Selbstverwaltung spricht sich der hessische Vorsitzende der ACA (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen) Hessen, Michael Schmitt, Fulda, aus. Damit unterstützt die ACA die Position des Sozialwahlbeauftragten der Bundesregierung Gerald Weiß, der in seinem Bericht zur Sozialwahl 2011 grundsätzlich eine Aufwertung der sozialen Selbstverwaltung unter anderem durch eine höhere Transparenz und Demokratisierung forderte. Erwarteten Fachleute einen baldigen Referentenentwurf, wurden sie dieser Tage enttäuscht. Ein Spitzengespräch zwischen Vertretern der Bundesministerien für Gesundheit einerseits und Arbeit- und Soziales andererseits verlief ergebnislos.

„Nur vage Andeutungen“ für eine konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Vorschriften findet Schmitt im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. „Als ACA haben wir ganz konkrete Vorstellungen, wie Sozialpartnerschaft zum Wohle unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft auszusehen hat“ äußerte er sich weiter. So fordert die ACA den Ausbau der Entscheidungs- und Gestaltungskompetenz für die Selbstverwaltungsorgane in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie gleichzeitig einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Zugriffsmöglichkeiten staatlicher Aufsichtsorgane.

Mit einer Wahlbeteiligung von über 30 % bei einem vergleichbar geringen Mitteleinsatz der Wahlwerbung, sind Sozialwahlen ein Erfolgsmodell. Die öffentliche Akzeptanz ist nach Ansicht der ACA durch entsprechende Medienberichterstattung zwischen den alle 6 Jahre stattfindenden Wahlen zu erhöhen, indem entsprechende Voraussetzungen durch den Gesetzgeber mit Blick auf öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten geschaffen werden. Nach Ansicht der ACA könnte die gesellschaftspolitische Anerkennung auch durch einen jährlichen Tag der „Sozialen Selbstverwaltung“ mit entsprechenden Veranstaltungen gefördert werden. Offen steht die ACA auch dem Ansinnen gegenüber, die Möglichkeit von „Online-Wahlen“ zu bieten um damit eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen.

Klärungsbedarf sieht die ACA auch bei den Anforderungen an vorschlagsberechtigte Organisationen. So dürften nur selbstständigen Arbeitnehmerorganisationen mit berufs- und sozialpolitischer Ziel- und Zwecksetzung als Listenträger zugelassen werden, die in einem Sozialversicherungszweig bei mindestens drei Sozialversicherungsträgern kandidieren und außerdem durch ihre Tätigkeit auch außerhalb der Selbstverwaltung eine sozialpolitische Relevanz nachweisen. Sonstige Vereinigungen, wie Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen als Vorschlagsberechtigte lehnt  die ACA ab.

In diesem Zusammenhang sei auch zu verhindern, dass durch Namen und Kurzbezeichnungen Irrtümer über Art, Umfang und Zwecksetzung der jeweiligen Vereinigung herbeigeführt werden. Namenszusätze, die eine besondere Nähe zwischen Vereinigung und des jeweiligen Versicherungsträgers suggerieren, müssten untersagt werden. Das passive Wahlrecht für leitende Mitarbeiter eines Sozialversicherungsträgers ist auszuschließen, um Interessenskonflikte zu vermieden. Für selbigen Personenkreis muss nach Ausscheiden aus dem Arbeits- und Dienstverhältnis eine Frist von drei Jahren bis zu einer Kandidatur festgelegt werden.

Neben dem Ausbau von Urwahlen für Arbeitnehmer/Versicherte einerseits und Arbeitgebern andererseits u. a. durch eine Kostenerstattung für den Wahlkampf durch den jeweiligen Versicherungsträger soll die Möglichkeit von Friedenswahlen beibehalten in allen Sozialversicherungszweigen beibehalten werden. Diese indirekte Wahlhandlung der Listenträger ist nach Ansicht der ACA Ausdruck einer konsensorientierten Willensbildung beteiligter Organisationen, die Ziele, Kosten und Nutzen miteinander abgleichen. Dabei sollten die Listenträger höchstmögliche Transparenz sichern, u. a. durch öffentliche Versammlungen, in denen die Kandidaten für die Aufstellung der Listen gewählt werden und durch die Vorstellung der Kandidaten in Printmedien und auf Homepages. Geförderte Aus- und Weiterbildung für ehrenamtliche Mandatsträger sind genau wie deren steuerliche Entlastung Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientiertes Engagement. Insbesondere dürften diesen auch keine berufliche Nachteile durch die Ausübung eines solchen Ehrenamtes entstehen. Selbstverständlich ist für die ACA dabei auch eine „Geschlechterquote“ zwischen Frauen und Männern gemäß dem Geschlechterverhältnis der Versicherten.

Hintergrund:

Bei den Sozialwahlen werden die Mandatsträger in den Selbstverwaltungsorganen der Träger der Sozialversicherungen (gesetzliche Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und Unfallversicherungen) gewählt. Die Selbstverwaltungsorgane, die paritätisch von Versicherten/Arbeitnehmern und Arbeitgebervertretern besetzt sind, treffen grundsätzliche Entscheidungen für den jeweiligen Sozialversicherungsträger. Die Wahlen, nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europaparlament, die drittgrößten, finden alle 6 Jahre statt.

Der ACA (Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen) Hessen gehören die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und das Kolpingwerk der Diözesen Fulda, Limburg und Mainz sowie der Mittelrheinische Verband Evangelischer Arbeitnehmer e.V. (MVEA), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands Diözesanverband Mainz – ständiger Ausschuss “Frauen und Erwerbsarbeit“ sowie die CAJ (Christliche Arbeiterjugend) Diözesanverband Limburg mit insgesamt ca. 21.000 Mitgliedern an.

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