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Ab sofort Untersuchungspflicht auf H5N8 für Enten und Gänse

Vogelsbergkreis. Angesichts der letzten Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelpest wurde am 22.12.2014 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Eilverordnung erlassen, um der Ausbreitung der Geflügelpest entgegen zu wirken. Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises weist darauf hin, dass ab sofort Enten und Gänse innerhalb von 7 Tagen vor jedem Transport auf Geflügelpest untersucht werden müssen.

Dabei werden Rachen- und Kloakentupfer entnommen die virologisch zu untersuchen sind. Bei einem Transport von weniger als 60 Tieren muss jedes Tier untersucht werden, bei mehr Enten oder Gänsen sind mindestens 60 Proben zu entnehmen. Diese Untersuchungspflicht gilt bis zum 31.03.2015. In den vergangenen Wochen hat das hochpathogene H5N8 Geflügelpestvirus zu Krankheitsausbrüchen in den Niederlanden und Großbritannien geführt. In Deutschland wurde die Erkrankung in zwei großen Geflügelmastbetrieben im Kreis Vorpommern-Greifswald und zuletzt im Emsland in Niedersachsen festgestellt. Bei dem letzten Ausbruch in Niedersachsen mussten 10.000 Mastenten getötet werden.

Das Virus gilt bei empfänglichem Geflügel als stark krankmachend, eine Übertragung auf den Menschen ist allerdings bei H5N8 bislang nicht bekannt. Bei Verdacht auf erkranktes Geflügel – insbesondere Enten und Gänse – sollte umgehend Kontakt mit einem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist unter der Telefonnummer 06641/ 977-6810 zu erreichen.

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