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MIT Hessen fordert „Abkehr vom bürokratischen Irrsinn“

Fulda. „Die von SPD-Ministerin Nahles vorgelegte neue Arbeitsstättenverordnung ist ein
bürokratischer Irrsinn und darf nicht in Kraft treten“, fordert der
Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT),
Frank Hartmann, in Fulda. Die bürokratischen Gängelungen des Arbeitsministeriums würden immer schlimmer. Nach dem Dokumentationswahn beim Mindestlohn sollen Arbeitgeber nun auch in anderen Bereichen gegängelt werden, so die MIT Hessen.

Die neue Arbeitsstättenverordnung sehe unter anderem vor, dass jedem Arbeitnehmer
eine abschließbare Kleiderablage zur Verfügung stehen soll. Jeder
Telearbeitsplatz im Hause der Arbeitnehmer müsse überprüft werden, ob die
geltenden Arbeitsschutzvorschriften auch dort eingehalten werden. Der Freiraum für
Handflächen vor einer PC-Tastatur werde genau vorgeschrieben. Auch Sanitär- und
Erste-Hilfe-Räume müssten nun mit Fenstern ausgestattet werden.

Dieser Regulierungswahn sei nicht weiter verkraftbar. Es verfestige sich der Eindruck,
dass das Arbeitsministerium vollkommen weltfremde Ansichten habe, sonst seien
diese unsinnigen Auswüchse nicht erklärbar, betonte Hartmann.

Wirtschaftspolitische Vernunft müsse wieder verstärkt bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen Anwendung finden. In verstärktem Maße sei anscheinend die Lebenswirklichkeit in den Betrieben und die Arbeitsabläufe nicht bekannt. Sonst würde die Politik nicht auf solche unsinnigen Vorschriften kommen, kritisierte Hartmann.

Anstatt dankbar zu sein, dass noch immer ausreichend Arbeits- und Arbeitsplätze zur
Verfügung gestellt würden, führten ständige neue bürokratische Verpflichtungen
zu einer zusätzlichen Gängelung von Arbeitgebern.

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