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GRÜNER OB-Kandidat Zwengel möchte „Tradition der Transparenz“ begründen

Die Richtlinien für den Verkauf städtischer Wohngrundstücke in Fulda stehen im Fokus des Fuldaer GRÜNEN-OB-Kandidaten Ralf Zwengel: „Die Nachfrage an Grundstücken in attraktiven Lagen übersteigt das Angebot. Daher bedarf es transparenter und gerechter Richtlinien, will sich die Stadt nicht Vorwürfen wie ‚Vetternwirtschaft‘ oder ‚Regieren nach Gutsherrenart‘ ausgesetzt sehen.“

Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt müssten davon ausgehen dürfen, dass die Verwaltung nach den auch in Fulda gültigen Rechtsnormen verfahre. „Das betrifft das gesamte Handeln der Verwaltung, auch hinsichtlich der Verkäufe städtischer Grundstücke“, betont Ralf Zwengel und erinnert an die Kritik der GRÜNEN Fraktion bezüglich der Wohngrundstücke „Am Tannenstück“ in Neuenberg. „Bei den begehrten Flächen der neuen Edelzeller Baugebiete deutet sich an, dass auch hier von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vergaberichtlinie außer Kraft gesetzt werden oder diese so geändert werden, dass die von der Verwaltungsspitze gewünschten Interessenten zum Zuge kommen.“ Diese Annahme werde durch die Antwort auf eine entsprechende ‚Kleine Anfrage‘ gestützt. Hier heißt es:  „Mit der limitierten namentlichen
Setzung von Personen aus dem Stadtgebiet folgt man einer traditionellen
Vergabemodalität aufgrund mangelnden Angebotes von Vorhaltegrundstücken.“

„Ein intransparentes und ungerechtes Verfahren wird mit einem Federstrich zur ‚traditionellen Vergabemodalität‘. Ein seltsam anmutender Legitimationsversuch. Tradition, kann ja keine demokratischen Entscheidungen ersetzen“, kritisiert OB-Kandidat Zwengel und fordert: „Städtische Grundstücke müssen nach allgemein gültigen Kriterien und nicht nach Gutdünken veräußert werden.“

Daher habe die GRÜNEN bereits für die kommende Sitzung der Stadtverordneten am 23. März 2015 einen entsprechenden Antrag eingereicht. Acht Paragraphen sollen künftig die Grundstücksverkäufe dezidiert und nachvollziehbar regeln. Eine wichtige Vorschrift ist beispielsweise, dass Grundstücksangebote sofort veröffentlicht werden müssen. „Einen zeitlichen Verzug, während dessen sich die Verfügbarkeit ‚herumsprechen‘ kann, darf es nicht geben“, betont Zwengel. festgelegte Vergabekontingente und –kriterien regeln, inwieweit Interessenten mit einem persönlichen Bezug zum Stadtteil und Familien mit mindestens drei Kindern bevorzugt werden. Auch Preisnachlässe gestaffelt nach Kinderzahl werden in dem Vorschlag der GRÜNEN geregelt. „Zudem wird darin festgelegt, dass Abweichungen von diesen Vergaberichtlinien der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung bedürfen. Das ist der wesentlichste Punkt zu der seit Jahren geübten Praxis. Derzeit wird hierbei völlig willkürlich und stets hinter verschlossenen Türen verfahren“, kritisiert Zwengel und erklärt: „Ich möchte auch auf diesem Handlungsfeld eine Tradition der Transparenz im Stadtschloss begründen.“

Vergaberichtlinien Antrag + Anfrage

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