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KKV: Kein Menschenrecht auf Abtreibung in der EU

„Offenbar haben Abgeordnete im Europaparlament aus dem linken Spektrum die christlichen Wurzeln von Europa völlig aus dem Blick verloren. Nur so ist es wohl zu erklären, dass die Abtreibung zum Menschenrecht erklärt werden soll und gleichzeitig ein leichterer Zugang von Frauen zur Abtreibung gefordert wird.“ Mit diesen Worten kritisiert Bernd-M. Wehner, gebürtiger Fuldaer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, die Forderung, die in zwei Berichten enthalten sind, die demnächst im Straßburger Parlament debattiert und anschließend zur Abstimmung stehen.

In dem Berichtsentwurf des belgischen Sozialisten Marc Tarabella, der bereits vom zuständigen „Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter“ verabschiedet worden ist, wird gefordert, „dass Frauen insbesondere durch den einfachen Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen“. Gleichzeitig wird hierin behauptet, dass es sich hierbei um Menschenrechte handele. Damit übernimmt Tarabella fast wortgleich einen Bericht der bayerischen SPD-Europaabgeordneten Maria Noichl, der im Juni 2015 im Plenum des Europaparlaments zur Abstimmung stehen soll. In diesem Berichtsentwurf wird die EU-Kommission aufgefordert, „die Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung von qualitativ hochwertigen, geografisch angemessenen und niedrigschwellig zugänglichen Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte, sicherer und legaler Abtreibungen und Verhütungsmittel sowie der allgemeinen Gesundheitsversorgung zu unterstützen.“

Mit der Formulierung, „dass der allgemeine Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen  Rechten ein grundlegendes Menschenrecht ist“, kaschieren Noichl und Tarabella letztlich nur ihr Abtreibungsplädoyer. Abgesehen davon, dass dies im Widerspruch zur Rechtslage in den meisten EU-Mitgliedsstaaten stehen würde, wird die EU-Kommission – sprachlich verschlüsselt – dazu aufgefordert, die europäische Entwicklungshilfe mit der Abtreibungsfreigabe zu verknüpfen. Brüssel soll letztlich dafür sorgen, dass „bei der europäischen Entwicklungszusammenarbeit ein auf den Menschenrechten basierender Ansatz verfolgt wird“. Da in dem Papier auch die „Wichtigkeit von Familienplanungsdiensten“ unterstrichen wird, wird klar, wohin die Reise gehen soll.

Darüber hinaus maßen sich die Abgeordneten in ihren Berichten an, Familien vorzuschreiben, wie sie ihr Leben zu gestalten haben. So heißt es etwa im Tarabella-Bericht, „dass die Aufteilung der Verantwortung in Familie und Haushalt  zwischen Frauen und Männern (…) eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellt“. Und weil nach Meinung des Abgeordneten die Erwerbsquote der Frauen noch zu niedrig ist, muss „die Teilhabe von Frauen auf dem Arbeitsmarkt somit unter allen Umständen und schnellstmöglich erhöht werden“. Im Noichl-Entwurf wird demzufolge gefordert, dass die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit nicht länger der Freiheit der Paare überlassen bleibt. Hier werden vielmehr „konkrete Ziele und Sanktionen“ seitens der EU-Kommission angemahnt.

„Es ist jedenfalls eine Anmaßung sondergleichen, dass Abgeordnete des europäischen Parlaments meinen, die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen umerziehen zu müssen“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Hier könne man nur sagen: Wehret den Anfängen! Im Übrigen sollten die Verfasser der Papiere sich einmal den Artikel II-67 der Europäischen Verfassung verinnerlichen. Hier heißt es unmissverständlich unter der Überschrift „Achtung des Privat- und Familienlebens“: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens“. Und dazu gehört auch, dass Eheleute beispielsweise selbst entscheiden, wie sie die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen. „Hier brauchen wir keine Bevormundung durch den Staat und schon gar nicht durch das Europäische Parlament.“

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