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Katholische Krankenhäuser in Hessen gegen ärztliche Suizidhilfe – Podiumsdiskussion mit Gesundheitsminister Grüttner

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser in Hessen (AkKH) hat sich
klar gegen eine ärztliche Hilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. „Ein solches Angebot
gefährdet Menschen in schwierigen Lebenslagen“, sagte der AkKH-Vorstandsvorsitzende
Thomas Domnick am Mittwochnachmittag bei einer Podiumsdiskussion im Ketteler-
Krankenhaus Offenbach in Anwesenheit des Hessischen Ministers für Soziales und
Integration, Stefan Grüttner. Domnick sprach sich für einen flächendeckenden Ausbau der
Hospiz- und Palliativversorgung aus. „Das trägt dazu bei, schwerstkranken und älteren
Menschen die Angst vor einem unwürdigen, leidvollen Sterben zu nehmen.“
„Ich stelle mich ausdrücklich gegen die Suizidhilfe, hingegen muss die Versorgung der
unheilbar Kranken verbessert werden“, stellte der Minister klar. „Ich bin überzeugt, dass sich
viele Diskussionen um Suizidhilfe von selbst erledigen wenn es uns gelingt, über die
Möglichkeiten und eine sehr gute Palliativmedizin nicht nur zu verfügen, sondern auch gut zu
informieren.“

„Wenn Ärzte die Suizidhilfe zum Bestandteil ihres Portefeuilles machen, kann allein das
Angebot dem Patienten andeuten, jetzt sei der Zeitpunkt da, an dem er besser gehen solle“,
sagte Dr. Stephan Sahm, Chefarzt am Ketteler-Krankenhaus. Häufig seien es Ängste vor
Schmerzen, vor Einsamkeit, vor Verlust der Selbstbestimmung und die Furcht, anderen
Menschen zur Last zu fallen, die zu Suizidgedanken führten. „Die Erfahrung zeigt, dass durch
die Linderung von Schmerzen und Beschwerden, durch Zuwendung und Begleitung und das
Ernstnehmen von Sorgen und Ängsten, Suizidgedanken in den Hintergrund treten“, sagte
Sahm.

„Leben als Geschenk Gottes darf nicht verfügbar sein“, sagte Domnick. „Das fordert uns als
Verantwortliche und Mitarbeiter in den katholischen Krankenhäusern. Wir lassen unsere
Patienten und ihre Angehörigen im Leben und Sterben nicht allein. Wir gewährleisten die
bestmögliche Linderung von Symptomen und halten gemeinsam auch kritische Phasen der
Erkrankung aus.“

Medizinische Eingriffe und lebensverlängernde Maßnahmen seien rechtlich nicht gegen den
Willen des Patienten möglich, sagte Domnick. „Um noch mehr Kontrolle und
Selbstbestimmung bis an das Lebensende zu behalten, können Patienten frühzeitig
Gespräche mit ihrem Arzt führen und eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
erstellen.“

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