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Pflanzenschutzmittel müssen Umwelt- und Naturschutzauflagen genügen

Seit 1988 wurden vom früheren Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft beziehungsweise vom Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda sowie von der Beratungsstelle Petersberg des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) als dessen Nachfolgeorganisationen Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz durchgeführt. Dieses landläufig „Spritzenführerschein“ genannte Zertifikat konnte seitdem an über 850 Prüflinge vergeben werden. Über 100 Prüfungen wurden allein im Jahr 2014 abgenommen.

Dass in der Vergangenheit nicht jeder Anwender über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügte, zeigt sich an der regen Nachfrage nach Sachkundekursen. Die neue „Checkkarte“, die beim Pflanzenschutzdienst beantragt werden muss und deren Vorlage dann zum Einkauf von Pflanzenschutzmitteln berechtigt, erfordert eine Neubescheinigung der Sachkunde – und diese Voraussetzung haben viele ältere Landwirte nicht. Denn trotz jahrzehntelanger Erfahrung im Pflanzenschutz und Besuch der zweijährigen Winterschule verfügen viele Landwirte, die vor dem Jahr 1970 in den Beruf eingestiegen sind, nicht über den „Gesellenbrief“, der als Abschluss einer anerkannten Ausbildung auch den Sachkundenachweis im Bereich des Pflanzenschutzes beinhaltet.

Durch den Fortschritt beim modernen Pflanzenschutz und die ständigen Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben werden die Kursinhalte regelmäßig angepasst. Während in der Vergangenheit vor allem die Sicherung der Nahrungsmittelerzeugung im Vordergrund stand, muss der Pflanzenschutz mittlerweile auch Umwelt- und Naturschutzanforderungen genügen. Pflanzenschutzmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur nach guter fachlicher Praxis erfolgen, wobei die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu berücksichtigen sind. Die Sachkunde soll die Gewähr dafür bieten, dass durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine vermeidbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder den Naturhaushalt entstehen.

In den Lehrgängen spielt der besondere Schutz sensibler Bereiche im Naturhaushalt (z.B. Einhaltung der Bienenschutzverordnung und Abstandsauflagen zu Gewässern oder Saumbiotopen) eine immer wichtiger werdende Rolle. Aber auch für den Schutz des Grundwassers werden die Teilnehmer sensibilisiert. So kann beispielsweise jeder Landwirt bei der Spritzenreinigung dazu beitragen, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Kanalisation und somit in den Wasserkreislauf zu minimieren. Neben dem Schutz der Umwelt darf der Eigenschutz des Anwenders nicht vernachlässigt werden. Die Teilnehmer erfahren, welche Schutzmaßnahmen beim Ansetzen und bei der Ausbringung der Pflanzenschutzmittel zu ergreifen sind und wie technische bedingte Restmengen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Auch Aspekte der Anwendungstechnik und der Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln werden angemessen behandelt. So lässt sich durch die Verwendung besonderer Düsen der erforderliche Abstand zu Oberflächengewässern verringern, da kaum Abdrift entsteht. Einen weiteren Hauptbestandteil der Lehrgänge bildet das Erkennen von Krankheiten, Schädlingen und Nützlingen sowie der typischen Unkräuter in den wichtigsten Kulturarten und im Grünland. Da Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben Abzüge bei den Agrarbeihilfen auslösen können, wird auch der Bereich Cross Compliance angemessen berücksichtigt. Hier sind vor allem die erforderlichen Aufzeichnungsverpflichtungen hervorzuheben.

Derzeit liegen wegen Neuorganisation der Prüfungsausschüsse noch keine Termine für zukünftige Kurse vor, allerdings wird eine Interessentenliste geführt. Nähere Informationen gibt es beim Fachdienst Landwirtschaft, Telefon (0661)6006-723. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Alt-Sachkundige müssen die erste Fortbildungsveranstaltung bis zum 31. Dezember 2015 besuchen. Neben bestimmten Pflichtthemen, die in den vierstündigen Veranstaltungen obligatorisch sind, werden aktuelle Themen aus den verschiedensten Bereichen des Pflanzenschutzes behandelt. Der LLH wird im Herbst wieder entsprechende Veranstaltungen im Kreisgebiet durchführen, die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben (www.llh.de).

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