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INNENMINISTER PETER BEUTH: „Wir wollen Anreize zur nachhaltigen Haushaltspolitik setzen“

Die Förderung der Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen ist bei den hessischen Kommunen weiterhin sehr begehrt. Das teilte Innen- und Kommunalminister Peter Beuth anlässlich weiterer bewilligter Bescheide mit. Die Gemeinden Breitenbach am Herzberg, Jossgrund, Bickenbach, Ronshausen, Großkrotzenburg, Grävenwiesbach, Frielendorf und Habichtswald sowie an die Städte Zwingenberg, Gersfeld (Rhön) und Allendorf (Lumda) erhalten Unterstützungen in einer Gesamthöhe von 228.000 Euro.

„Konkret fördern wir die Aufstellung von Eröffnungsbilanzen sowie von Jahresabschlüssen. Wir wollen Anreize setzen, dass auch die Kommunen eine nachhaltige Haushaltspolitik betreiben und langfristig planen können. Daher unterstützt das Hessische Innenministerium 211 kleinere Städte und Gemeinden mit insgesamt 8,856 Millionen Euro für die Umstellung auf das doppische Rechungswesen“, sagte Beuth.

Die Eröffnungsbilanz ist wesentlicher Bestandteil für die doppische Haushaltswirtschaft. Sie ist unverzichtbar, da nur auf einer haushaltswirtschaftlich fundierten Grundlage tragfähige zukunftsfähige Entscheidungen getroffen werden können. Im Gegensatz zur bisherigen Verwaltungsbuchführung werden in der Doppik nicht nur Zahlungen erfasst, sondern auch Verbindlichkeiten, die erst künftig zu Zahlungen führen können. Durch die Doppik werden bei aktuellen Entscheidungen auch künftige Belastungen berücksichtigt.

Der Jahresabschluss auf Basis der Eröffnungsbilanz gibt über das Rechnungsergebnis Auskunft. Gemeinden ohne Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse sind nur eingeschränkt in der Lage, ihre Haushalte nachhaltig aufzustellen.

Insbesondere kleinere Gemeinden haben Schwierigkeiten, aus eigener Kraft der Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz und nachfolgender Jahresabschlüsse nachzukommen. 211 Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnerinnen und Einwohner werden deshalb mit einem Sonderprogramm des Innenministeriums seit dem 20.6.2013 mit Zuweisungen darin unterstützt, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse aufzustellen. Diese Gemeinden können bis zu 44.000 Euro Fördermittel vom Innenministerium auf Antrag erhalten, wenn sie Eröffnungsbilanzen bzw. Jahresabschlüsse vorlegen.

„Unser unbürokratisches Förderprogramm wird von den kleinen Gemeinden weiterhin sehr gut angenommen. Von den zur Verfügung stehenden 8,856 Millionen Euro sind bereits rund 7,050 Millionen Euro an die Gemeinden bewilligt. 306 Anträge sind bislang an das Innenministerium gerichtet worden“, so Beuth.

Die 211 kleineren Gemeinden können noch bis zum 30.6.2015 Anträge an das Innenministerium richten. „Ich würde mich freuen“, so der Minister, „wenn die zur Verfügung stehenden Mittel bis zum 30. Juni vollständig abgerufen werden.“

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Politik & Wirtschaft