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Mindestlohn ist gerecht, bringt die Wirtschaft und die Beschäftigten voran

Der Mindestlohn ist gut für die Wirtschaft und gut für die
Arbeitnehmer. Darin sind sich die Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel
und die Landtagsabgeordnete Sabine Waschke (beide SPD) mit dem
DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell einig. Zum einen wird der
Druck der Billiglohn-Konkurrenten von den sozial engagierten
Arbeitgebern genommen und zum anderen steigt mit dem Mindestlohn die
Kaufkraft der Arbeitnehmer.

Einige Beschäftigungen im Minijobbereich sind weggefallen. Dafür
gibt es jetzt fast 600.000 mehr Frauen und Männer in
sozialversicherungspflichtigen Jobs als noch vor einem Jahr. Viele
Minijobber sind in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
übernommen worden. „Das freut mich“, betont die
Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel, „denn das führt zu
Mehreinnahmen im Sozialversicherungssystem von 600 – 900 Millionen
Euro. Das ist auch gut so und politisch gewollt!“

„Durch den Mindestlohn sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
weitestgehend nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen. Das
hat auch vielen Menschen in Fulda wieder ihre Würde zurückgegeben
– denn wer 40 Stunden arbeitet, soll auch davon leben können“, so
das Fazit der Landtagsabgeordneten Sabine Waschke.

Die Dokumentationspflicht ist Kern des Mindestlohngesetzes, denn ohne
Dokumentation ist eine Kontrolle nicht möglich, betonen die
Politikerinnen. Zur Dokumentationspflicht erklärt die Abgeordnete
Sabine Waschke: „Bei mancher Diskussion habe ich manchmal den
Eindruck, dass von der Politik erwartet wird, Gesetzeslücken zu
schaffen, damit der Mindestlohn umgangen werden kann.“

Der bürokratische Aufwand für die Kontrolle des Mindestlohns ist
nach Meinung der Abgeordneten gering: „Anfang und Ende der
Arbeitszeit notieren, lochen, abhelfen. Wo ist das Problem?“ Weiter
erklären sie: „Das Instrument um den Mindestlohn zu umgehen ist die
Arbeitszeit. Wenn alles in diesen Branchen immer so glatt gelaufen
wäre – dann hätten wir diese Regelung jetzt nicht!“,

Durch die Haftung der Auftraggeber für ihren Subunternehmer ist
Lohndumping gesunken. Unternehmen müssen genau prüfen, wem sie einen
Auftrag als Subunternehmer erteilen. Wer schwarze Schafe beschäftigt,
bekommen zunehmend Probleme, so die Einschätzung von Stefan Körzell,
Mitglied des DGB-Bundesvorstandes.

Das Sündenregister der Umgehungsfälle im Mindestlohnsektor ist nach
Kenntnis von Körzell lang: Beispielsweise wurde unter anderem das
Trinkgeld als Lohnleistung angerechnet. Dienstkleidung und Zuschläge
wurden auf den Mindestlohn angerechnet oder Verträge mit verkürzter
Arbeitszeit vorgelegt – obwohl sich die Arbeitszeit nicht geändert
hat. Andere Unternehmen haben versucht ihre Mitarbeiter in Naturalien
zu bezahlen, um den Mindestlohn zu umgehen.

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Politik & Wirtschaft