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13. Symposion der Theol. Fakultät zum Thema“Christlicher Umgang mit dem Sterbewunsch“

„Mitleidender als der barmherzige Gott? – Zum christlichen Umgang mit dem Sterbewunsch.“ Zu diesem aktuellen Thema lud die Theologische Fakultät in Fulda zu ihrem 13. Symposion ein. Das ganztägige Symposion mit Referenten und Gesprächsrunden findet einmal im Jahr – meist im Herbst – zu einem bestimmten Thema statt.

Professor Rupert Scheule , Moraltheologe der Theologischen Fakultät Fulda, referierte für den ursprünglich vorgesehenen Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Scheule übernahm dabei das von Losinger gewählte Thema und nahm pastorale Aspekte in der Debatte um die Suizidbeihife auf.

Mit Blick auf die Suizidhilfe betonte Scheule: „Sie verengt den Blick.“ Die Person, die Suizidhilfe leiste, folge dem Verzweifelten in seine Verzweiflung. Stattdessen gehe es darum, den Blick zu weiten. Zur Frage nach einem Strafgesetz im Fall einer ärztlichen Suizidhilfe meinte Scheule, dieses sei sinnvoll. Denn es ziehe eine klare Grenze und biete von daher eine Orientierung.

Beim Referat des evangelischen Ethikers Professor Friedemann Voigt, zweiter Referent des Tages, standen Freiheit und Selbstbestimmung im Mittelpunkt der Überlegungen. Voigt betonte, dass die Bedingung für seine Äußerungen immer der todkranke Mensch sei, bei dem es keine Aussicht mehr auf Heilung gebe.

Wenn ein solcher Mensch mit vollem Bewusstsein den Wunsch äußere, seinem Leben ein Ende zu setzen mit Hilfe eines Arztes, dann sei dies als ein Akt der Selbstbestimmung durch den Menschen zu verstehen, zu der er in seiner Freiheit befähigt sei.

Bischof Heinz Josef Algermissen dankte den beiden Referenten und verwies darauf, dass die breit angelegte Diskussion um die Beihilfe zum Suizid der letzten Monate wohl im November eine Zuspitzung erfahren werde, da dann der Deutsche Bundestag über die „Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung“ abschließend befinden werde. Da dieser Diskussionsprozess höchst bedeutsame existenzielle Fragen des menschlichen Lebens berühre, wäre es ein Unding, diese Fragen an Politiker und Parteien abzugeben. Die Position beider großer Kirchen, in der Debatte immer wieder engagiert eingebracht, lasse sich auf die einfache Formel bringen: Jede Hilfe beim Sterben, keine Hilfe zum Sterben.

Das von allen Seiten eingeforderte Sterben in Würde könne nur bedeuten, die Art und Weise des Sterbens würdevoll zu gestalten. Daher freue man sich auch auf Seiten der Kirchen über einen in den letzten Monaten deutlich gewordenen politischen Konsens, den palliativ-medizinischen Bereich in Deutschland entschieden ausbauen zu wollen.

Der Wunsch, über den Zeitpunkt des eigenen Todes entscheiden zu können, bringe einerseits die Angst vor einem schmerzvollen, womöglich von der Intensivmedizin sinnlos hinausgezögerten Sterbeprozess zum Ausdruck, oftmals auch den Wunsch, anderen auf keinen Fall zur Last zur fallen und in der Endphase des Lebens von anderen abhängig zu werden. Dem setzte der Bischof die theologische Begründung der kirchlichen Position entgegen: Weil das Leben ein Geschenk Gottes sei, habe kein Mensch das Recht, über seinen eigenen Tod zu verfügen. Das von Gott geschenkte Leben lasse sich nicht einfach zurückgeben. Das geschenkte Leben bis zu seinem Ende zu leben und auch das Sterben zu leben, sei vielmehr Ausdruck der wahren Selbstbestimmung des Menschen.

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