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Ab Januar 2016 steigt das Wohngeld Staatssekretärin Tappeser: Die meisten der 25.000 Haushalte in Hessen können mit mehr Geld rechnen

„Besonders in Ballungsräumen ist der Wohnraum nicht nur knapp, sondern auch teuer. Die jüngste Wohngeldreform reagiert auf diese angespannte Lage am Wohnungsmarkt und ermöglicht uns auch in Hessen, die Mittel für Wohngeld aufzustocken. Die meisten der 25.000 Haushalte in Hessen, die aktuell Wohngeld erhalten, können ab Januar mit mehr Geld rechnen“, teilte die Staatssekretärin im Umweltministerium, Dr. Beatrix Tappeser,  heute in Wiesbaden mit. Am 1. Januar 2016 tritt die Wohngeldreform, die von Bund und Ländern vereinbart wurde, in Kraft. „Für die Wohngeldberechtigten wird automatisch geprüft, ob und in welcher Höhe sich ein höherer Wohngeldanspruch ab Januar 2016 ergibt. Das bedeutet, dass sie keinen neuen Antrag stellen müssen“, so Tappeser.

 

Im Zentrum steht die Anpassung des Wohngeldes an die Mieten und die Entwicklung der Einkommen seit der letzten Wohngeldreform im Jahr 2009. Neben dem Anstieg der Kaltmieten wird dabei auch die Entwicklung der warmen Nebenkosten – also von Heizung und Warmwasser – berücksichtigt. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der bisher durchschnittlich im Monat 112 Euro Wohngeld erhalten hat, kann nun mit etwa 186 Euro im Monat rechnen.

 

Mit der Wohngeldreform werden künftig außerdem Haushalte wohngeldberechtigt sein, die zuvor keine Zuschüsse zur Miete erhalten haben. „Die Reform wird zu einer beträchtlichen Erhöhung der Empfängerzahlen führen“, so Tappeser. „Gerade in den Ballungsräumen kann es sich für viele Familien und auch Rentnerinnen und Rentner lohnen, die bisher noch keinen Zuschuss zur Miete bekommen. Sie sollten gleich im Januar einen Wohngeldantrag stellen“, sagte die Staatssekretärin. „Wohngeldleistungen setzen immer in dem Monat ein, in dem der Antrag gestellt wurde. Es ist daher wichtig, Wohngeld rechtzeitig zu beantragen und so kein Geld zu verschenken.“

 

Auf den Internetseiten des Umweltministeriums ist zu finden, bei welchen Behörden ein Antrag auf Wohngeld zu stellen ist. „Wir bieten dort mit einem Wohngeldrechner auch die Möglichkeit an, unverbindlich selbst zu überprüfen, ob ein Wohngeldantrag erfolgreich sein könnte“, so die Staatssekretärin.

 

Hintergrund Wohngeld:

Ob Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt ab von:

 

–       der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,

–       der Höhe des Gesamteinkommens,

–       der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 

Grundsätzlich besteht für Mieterinnen und Mieter ein Rechtsanspruch auf Wohngeld, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Außerdem können auch Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Zuschuss zur Belastung erhalten, wenn sie diesen Wohnraum selbst bewohnen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Mehr Infos unter: https://umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/wohngeld

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