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Abgabenbescheide kommen erst Anfang März Stadtverordnetenversammlung entscheidet im Februar über Grundsteuersenkung

Wegen der Entscheidung durch die Hünfelder Stadtverordnetenversammlung über die vom Magistrat vorgeschlagene Senkung der Grundsteuern werden die Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Hünfeld erst Anfang März zugestellt werden können. Wie Erster Stadtrat Theo Flügel dazu mitteilt, wird die Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar über die Steuerhebesätze entscheiden. Um zu vermeiden, anschließend alle Abgabenbescheide noch einmal korrigieren zu müssen und zu viel gezahlte Steuern zurückzuerstatten, sollen die Abgabenbescheide erst nach der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar erstellt werden.

Üblicherweise werden die Grundbesitzabgabenbescheide mit Grundsteuern A und B, Abfall- und anderen Gebühren bis Mitte Januar zugestellt mit einer Fälligkeit der ersten Rate  zum 15. Februar. Da die Stadtverordnetenversammlung über den Haushalt und damit über die vom Magistrat vorgeschlagene Grundsteuersenkung aber erst am 24. Februar abschließend entscheiden wird, müssten dann rund 5.000 Abgabenbescheide korrigiert und verrechnet werden. Das soll durch die Verschiebung vermieden werden. Alle Grundstückseigentümer, die per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung die Abgaben entrichten, brauchen zunächst nicht tätig zu werden. Bei diesen werden Gutschriften für die nächsten Fälligkeitstermine erstellt oder entsprechend geringere Steuern eingezogen. Lediglich Grundstückseigentümer, die nach Aufforderung durch den Bescheid zahlen, wird es eine Veränderung geben, weil die Bescheide erst Anfang März zugestellt werden und dann Anfang April erst die ersten Raten fällig werden.

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