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Auch im Landkreis Fulda viel Bewegung und wenig Planungssicherheit bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Der Landkreis Fulda wird als Jugendhilfeträger seiner Verantwortung gegenüber unbegleiteten minderjährigen Ausländern trotz aller Unwägbarkeiten über die weitere Entwicklung gerecht. Dies hat Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt anlässlich einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses unterstrichen, bei der der Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt einen Sachstandsbericht gab.

Auf der Sitzung, zu der auch die Mitglieder der Fachausschüsse des Jugendhilfeausschusses eingeladen waren, wurde deutlich, dass die Schwierigkeiten insbesondere aus einer mangelnden Planungssicherheit für die beteiligten Behörden und Institutionen herrühren. So ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die den örtlichen Jugendhilfeträgern zur Unterbringung und Betreuung gemeldet werden, ständigen Schwankungen unterworfen. Dessen ungeachtet unternimmt der Landkreis Fulda gemeinsam mit den freien Jugendhilfeträgern große Anstrengungen, um die entsprechenden Kapazitäten bereitzuhalten beziehungsweise neu zu schaffen.

Seit einer am 1. November 2015 in Kraft getretenen Ergänzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes werden minderjährige ausländische Flüchtlinge, die ohne Begleitung eines sorgeberechtigten Erwachsenen nach Deutschland einreisen, durch ein „Aufnahmejugendamt“ vorläufig in Obhut genommen. Dazu gehören medizinische Untersuchungen sowie die Prüfung des Kindeswohls und der Möglichkeit einer Unterbringung bei Verwandten. Anschließend weist das Regierungspräsidium die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen dem endgültig zuständigen „Zuweisungsjugendamt“ zu, das dann auch vom Familiengericht zum Vormund bestellt wird.

Zum Ende des letzten Jahres betrug die Zahl der dem Landkreis Fulda zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge rund 240 und entsprach damit etwa der Prognose des Fachdienstes Jugend vom vergangenen Herbst. Für das laufende Jahr geht die Kreisverwaltung nach dem augenblicklichen Stand von einem geringen weiteren Anstieg aus. Der finanzielle Aufwand für die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer ist im Haushaltsplanentwurf für 2016 mit rund 15 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Kosten dem Landkreis, der damit einer gesetzlichen Pflichtaufgabe nachkommt, vom Land Hessen erstattet werden.

Aktuell gibt es im Landkreis Fulda gut 200 Plätze speziell für unbegleitete Minderjährige, von denen seit September 130 neu geschaffen wurde. Hinzu kommen weitere Plätze in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, auch außerhalb des Landkreises. Rund 40 zusätzliche Plätze sind in Planung. Von daher konnte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Hermann Müller feststellen, dass der Landkreis seiner Aufgabe als Anwalt auch dieser jungen Menschen mit einer problematischen Biografie im vollen Umfang nachkomme. Erfreulich ist, dass es in der Regel sehr schnell gelingt, die Jugendlichen in Intensivklassen mit dem Ziel des Hauptschulabschlusses einzugliedern.

In der Diskussion forderte Erster Kreisbeigeordneter Schmitt das Land dazu auf, die unter ganz anderen Voraussetzungen entwickelten Standards in der Jugendhilfe für den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer abzusenken. Auch regten einige Ausschussmitglieder an, erfahrenen Praktikern die Möglichkeit zur Nachqualifikation zu geben. Dies gelte vorzugsweise dann, wenn es sich um Muttersprachler handele, die als Ansprechpartner bei den ausländischen Jugendlichen fungieren könnten und zudem über handwerkliche Fähigkeiten verfügten. Nach Mitteilung des Fachdienstes Jugend wird gerade ein entsprechender Lehrgang gemeinsam mit freien Trägern konzipiert.

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