Land zahlt zusätzliche 25 Millionen Euro zur Unterbringung von Flüchtlingen aus
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gewährt 56 Städte und Gemeinden sowie 21 Landkreise zusätzliche mehr 25 Millionen Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen. Das gab Innenminister Peter Beuth in Wiesbaden bekannt.
„Die Kommunen haben im Jahr 2015 in besonderer Weise zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden beigetragen. Dafür ist die Hessische Landesregierung sehr dankbar. Für die finanziellen Zuwendungen des Landes wurden in den Städten und Gemeinden sowie in den Landkreisen nahezu 72.000 untergebrachte Flüchtlinge berücksichtigt. Durch die Zuweisungen wird der mit den Flüchtlingen einhergehende Einwohnerzuwachs in den Kommunen bereits vorgezogen angerechnet“, so Innenminister Peter Beuth.
Grundsätzlich wirke sich der Zuzug von Flüchtlingen und die Erhöhung der Einwohnerzahl nämlich erst zwei Jahre später beim Kommunalen Finanzausgleich zu Gunsten der Kommunen aus, erläuterte der Innenminister. Da aber die Kommunen neben den Unterbringungskosten, die vom Land getragen werden, weitere Verpflichtungen entstehen können, hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, diese Mehrkosten unverzüglich und nicht erst im Jahr 2017 auszuzahlen.
Zuweisungen erhalten die 33 Städte und Gemeinden, in denen sich eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes befindet. Diese erhalten über sieben Millionen Euro für rund 20.000 aufgenommene Flüchtlinge. Die 34 Städte und Gemeinden mit sogenannten Notaufnahmeeinrichtungen bekommen mehr als 2,7 Millionen Euro für über 7.800 aufgenommene Flüchtlinge. Den fünf kreisfreien Städten sowie den 21 Landkreisen, denen darüber hinaus Flüchtlinge zur Unterbringung zugewiesen wurden, gewährt das Land insgesamt 15,5 Millionen Euro für ca. 44.000 aufgenommene Flüchtlinge. Da die Landkreise ihrerseits die Flüchtlinge in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden unterbringen und die Kreise hierfür landesweit die unterschiedlichsten Vereinbarungen mit den Kreiskommunen zur Kostentragung getroffen haben, sind die Landkreise angehalten, die Landeszahlung angemessen und fair weiterzugeben.
Folgende Städte und Gemeinden erhielten seitens des Landes Sonderzuweisungen zur Unterbringung von Flüchtlingen:
Gemeinde/Stadt
Sonderzuweisung Landesausgleichsstock für Flüchtlinge
Aarbergen
84.000 €
Alsfeld
73.500 €
Babenhausen
292.250 €
Bad Arolsen
63.350 €
Bad Hersfeld
61.600 €
Bad Homburg
46.900 €
Bad Soden
35.350 €
Bensheim
207.900 €
Biebesheim
97.650 €
Büdingen
176.400 €
Calden
294.350 €
Darmstadt (St)
575.400 €
Eltville
60.900 €
Eschwege
77.700 €
Frankfurt
958.650 €
Fulda (St)
216.650 €
Fuldatal
51.450 €
Gemünden (Wohra)
74.550 €
Gersfeld
48.300 €
Gießen (St)
1.537.200 €
Großenlüder
43.400 €
Hanau
270.550 €
Hattersheim
91.350 €
Herborn
129.150 €
Hessisch-Lichtenau
82.950 €
Hofgeismar
94.850 €
Hofheim
91.000 €
Homberg (Ohm)
31.150 €
Kassel (St)
849.905 €
Kirchheim
138.250 €
Korbach
92.400 €
Langen
165.900 €
Lauterbach
52.500 €
Limburg
183.050 €
Lohfelden
187.250 €
Mainhausen
62.300 €
Marburg
189.700 €
Michelstadt
129.500 €
Mücke
17.500 €
Neu-Isenburg
220.500 €
Neustadt
382.900 €
Nidda
138.600 €
Oberursel
178.500 €
Offenbach (St)
253.050 €
Riedstadt
105.000 €
Rotenburg
264.600 €
Schwalmstadt
115.500 €
Schwarzenborn
162.400 €
Seeheim-Jugenheim
52.850 €
Stadtallendorf
179.900 €
Taunusstein
44.450 €
Viernheim
131.250 €
Weilburg
199.500 €
Weiterstadt
62.300 €
Wetzlar
260.400 €
Wiesbaden
1.111.600 €
Landkreise
Sonderzuweisung Landesausgleichsstock für Flüchtlinge
Landkreis Bergstraße
830.200 €
Landkreis Darmstadt-Dieburg
775.950 €
Landkreis Fulda
650.475 €
Landkreis Gießen
741.650 €
Landkreis Groß-Gerau
726.250 €
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
290.150 €
Landkreis Hochtaunus
682.500 €
Landkreis Kassel
663.600 €
Landkreis Lahn-Dill
883.050 €
Landkreis Limburg-Weilburg
641.200 €
Landkreis Main-Kinzig
1.212.400 €
Landkreis Main-Taunus
732.900 €
Landkreis Marburg-Biedenkopf
767.900 €
Landkreis Odenwald
88.900 €
Landkreis Offenbach
855.400 €
Landkreis Rheingau-Taunus
631.400 €
Landkreis Schwalm-Eder
553.140 €
Landkreis Vogelsberg
330.050 €
Landkreis Waldeck-Frankenberg
583.100 €
Landkreis Werra-Meißner
223.020 €
Landkreis Wetterau
788.200 €