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Inkassokosten – zu hoch oder korrekt? Verbraucherzentralen prüfen

Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent, ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale Hessen. Bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen Verbraucher sich zur Beratung an die Verbraucherzentrale wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher sich an dieser Aktion beteiligen: per Mail an umfrage@verbraucher.de oder per Post – jeweils Kopie der Schreiben mitsenden – an Verbraucherzentale Hessen e. V., Stichwort „Inkasso“, Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt. Im Rahmen der Untersuchung soll die die gängige Praxis der registrierten Inkassounternehmen geprüft werden, um daraus konkrete Empfehlungen an die Gesetzgebung abzuleiten. Für mehr Verbraucherschutz auch in diesem Bereich.

Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1.400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab dem 7. März 2016 stehen nun in einer weiteren Untersuchung die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus. „Wir möchten uns genau die Zusammensetzung der Rechnungen ansehen und herausfinden, welche Inkassokosten in welcher Höhe verlangt werden“, so Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen“, so Lassek weiter.

Nach wie vor werden Verbraucher massenhaft mit überzogenen Inkassokosten konfrontiert. Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass sich die Inkassovergütung häufig um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und nicht selten auch unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten berechnet werden. Vor allem im Bereich der Klein(st)forderungen kommt es vor, dass zunächst ein Inkassounternehmen und schon kurz danach ein Inkassorechtsanwalt mit der Forderungseintreibung beauftragt werden. Wegen dieser Doppelbeauftragung werden Verbraucher regelmäßig auch doppelt zur Kasse gebeten. Ohne sachlichen Grund dient dies nur der Kostentreiberei. Dabei sind die Inkassokosten eigentlich von der Höhe der offenen Forderung abhängig. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung.

Informationen und Hilfe im Zusammenhang mit Inkassoforderungen finden Verbraucher unter anderem in der Beratungsstelle Fulda der Verbraucherzentrale Hessen, Karlstr. 2, oder im Internet unter www.verbraucher.de.
Die Inkasso-Erhebung und die Auswertung findet im Rahmen des Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz statt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die Verbraucherzentrale Hessen wird institutionell mit Mitteln des Landes Hessen gefördert.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen. Eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon ist empfehlenswert.
  • Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
  • Hessenweites Servicetelefon (069) 972010-900. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

Frei zum Nachdruck, Belegexemplar erbeten
Kontakt:
Monika Bracht (0661) 24 10 26, fulda@verbraucher.de, Ute Bitter (069) 97 20 10 – 31, presse@verbraucher.de
Diese Rufnummern und E-Mail-Adressen bitte nicht veröffentlichen!

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b · Kassel/Nordhessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) · Gießen, Südanlage 4 · Fulda, Karlstraße 2 · Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) · Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) ·  Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29  · Wiesbaden, Bahnhofstraße 36

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