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Bundesverkehrswegeplan stuft Bahnprojekt Gelnhausen-Fulda sowie B275-Ortsdurchfahrten in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ ein

Bundesverkehrswegeplan stuft Bahnprojekt Gelnhausen-Fulda sowie B275-Ortsdurchfahrten in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ ein Birgit Kömpel (Wahlkreis Fulda/Vogelsberg) nach der Vorstellung des Arbeitsentwurfes des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die B254-Ortsumgehungen Lauterbach-Maar und Lauterbach sowie Wartenberg-Angersbach und Wartenberg-Landenhausen sind in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden. Die Ortsumgehungen besitzen damit beste Chancen, innerhalb der kommenden 15 Jahre  komplett fertig gestellt zu werden.
Gleiches gilt für das  Bahnprojekt Hanau-Erfurt, zu dem der Abschnitt von Gelnhausen nach Fulda gehört.

Kömpel, die Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und SPD-Berichterstatterin für den Bundesverkehrswegeplan in Hessen ist, sagt: „Dass der Ausbau der Bahnstrecke im Bundesverkehrswegeplan 2030 so hoch eingestuft wurde, belegt, dass die Wichtigkeit des Streckenausbaus von allen Seiten anerkannt wird. Nun steht als nächster Schritt die Festlegung der Trassenführung von Gelnhausen nach Fulda bis zum Jahr 2017 an.“ Weiterhin gibt es zwei Alternativen. Variante eins, die sogenannte Mottgers-Spange mit Streckenneubau durch den Spessart wird mit 4,252 Milliarden Euro veranschlagt.  Für den Ausbau der bisherigen Bahnstrecke zwischen Gelnhausen und Fulda sind 3,699 Milliarden Euro vorgesehen. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes weist darauf hin, dass die Entscheidung zwischen beiden Varianten der Vorhabenträger fällt. Die Variante „Mottgers-Spange“ weist mit 1,8 ein höheres Nutzen-Kosten-Verhältnis auf als der Ausbau der bestehenden Strecke, der nur ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,4 aufweist.
In der Kategorie „weiterer Bedarf“ sind die Ortsumgehungen Lauterbach/Reuters, Großenlüder/Müs und Lauterbach/Blitzenrod im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt. Dies bedeutet: Diese Projekte können weiter geplant werden, werden aber vermutlich erst nach 2030 fertig gestellt.

Birgit Kömpel: „Die Einstufung aller Projekte ist ein wichtiges Signal für die Infrastruktur in der Region. „Wir lassen jetzt nicht nach.“ Die gute Bewertung mache deutlich, welche Bedeutung der Ausbau der Bahnstrecke es nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes habe. Laut Kömpel ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. „Der Bundesverkehrswegeplan trägt die Handschrift der SPD“, sagt Kömpel: „Erhalt geht vor Neubau. Gleichzeitig wird das flache Land nicht abgehängt.“

Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

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Politik & Wirtschaft