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Islamistische Aktivitäten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften

Im Rahmen der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Hessischen Landtag hat Innenminister Peter Beuth heute zum Dringlichen Berichtsantrag der FDP-Fraktion betreffend islamistische Aktivitäten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften Stellung genommen.

Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/2493 hatte der Minister im Februar eine nochmalige Erhebung der Zahlen angeordnet, die in der Kleinen Anfrage erfasst worden sind.

Hintergrund für diesen Schritt des Ministers war, dass im Ministerium aufgefallen war, dass regionale Zahlen, die von der Polizei veröffentlicht worden sind, mit denen, die in der Beantwortung der kleinen Anfrage genannt wurden, divergierten.

„Die erneute Abfrage habe angeordnet, weil wir größtmögliche Transparenz wollen. Wir haben selbst ein großes Interesse daran, offensiv über die Gefahren salafistischer Anwerbeversuche und Ansprachen zu informieren. Dies tun wir ja gerade in den Flüchtlingsunterkünften auch mit vielen Informationsveranstaltungen, um mit dieser Aufklärung für Wachsamkeit zu sorgen“, so Innenminister Peter Beuth im Innenausschuss im Hessischen Landtag.

Der Innenminister führte aus, dass mit dem Schreiben vom 05. Februar 2016 gegenüber dem Präsidenten des Hessischen Landtags von Seiten des Innenministeriums angezeigt worden ist, dass zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/2493 eine Korrektur erfolgen wird.

Landespolizeipräsident Udo Münch führte im Innenausschuss aus, dass die unterschiedlichen Zahlen darauf beruhten, dass ein zu grober fachlicher polizeilicher Filter angelegt worden sei, da es für die in der Anfrage gestellten weiten Fragestellung keine definierten Erfassungs- und Meldewege gebe. Dies sei unter anderem der Tatsache geschuldet, dass es sich oft um Fälle handele, die weit im Vorfeld der Strafbarkeit liegen. Jedem einzelnen Hinweis werde aber akribisch nachgegangen, so der Minister weiter. Er betonte, dass es ihm daher bei der erneuten Abfrage darum ging, auch deutlich „niedrigschwellige“ Fälle in die Berichterstattung einzubeziehen.

Aus der vom Minister veranlassten korrigierten Kleinen Anfrage sind mit Stand vom 08.02.2016 weitere 28 Ereignisse in Hessen sicherheitsbehördlich bekannt geworden, die bei Anlegung eines sehr „niedrigschwelligen“ Maßstabs im Kontext der Fragestellung auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/2493 hätten aufgegriffen werden können.

Hierbei ist zu beachten, dass der ursprüngliche Berichtszeitraum von Oktober 2015 auf Februar 2016 erweitert wurde. Daher sind Fälle zusätzlich im Bericht aufgenommen worden, um im Landtag so umfassend und aktuell wie möglich zu berichten.

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