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Vorstellung der Sonderregelung für Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr

In Hessen gibt es eine neue Sonderregelung für Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr. Sie sieht insbesondere vor, dass Feuerwehrangehörige, die altersbedingt nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen dürfen oder aus anderen Gründen nicht mehr können, weiterhin der Feuerwehr für andere Tätigkeiten zur Verfügung stehen können.

„Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen und der Unfallkasse Hessen diese Sonderregelung gefunden haben. Dabei kommt es uns darauf an, dass die Feuerwehrangehörigen bei den beschriebenen Tätigkeiten ohne Einschränkungen gesetzlich unfallversichert sind und ihnen später keine Nachteile entstehen. Deshalb geht mein besonderer Dank an die Unfallkasse Hessen, die diesen Unfallversicherungsschutz übernimmt“, erklärte Werner Koch, Staatssekretär im Hessischen Innenministerium.

Koch stellte die neue Sonderregelung heute gemeinsam mit Wolfgang Reinhardt, Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, und Bernd Fuhrländer, Geschäftsführer der Unfallkasse Hessen, im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Bad Homburg vor.

„Selbstverständlich stellen wir für die Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen dieser Sonderregelung auch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz inklusive unserer Mehrleistungen für Feuerwehrangehörige sicher“, ergänzte der Geschäftsführer der Unfallkasse Hessen, Bernd Fuhrländer.

„Sei es bei der Brandschutzerziehung, der Gerätewartung oder der Ausbildung: Auch nach dem Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung sind die langjährig gesammelten Erfahrungen und das große Wissen der Feuerwehrfrauen und -männer gefragt. Sie können und sollen weiterhin die Feuerwehr bereichern. Dafür haben wir die Sonderregelung in Hessen geschaffen“, sagte der Innenstaatssekretär.

Diese Aufgaben und Tätigkeiten können die Feuerwehrangehörigen der Ehren- und Altersabteilung auf eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich übernehmen. „Sie sind fachlich noch am ‚Puls der Zeit‘ und haben gleichzeitig den notwendigen zeitlichen Freiraum“, so Koch. Die Wahrnehmung der Aufgaben und Tätigkeiten erfolgt mit Genehmigung des Magistrats oder des Gemeindevorstandes in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr.

„Die Einsatzmöglichkeiten aktiver Seniorinnen und Senioren sind durch die vorhandenen Erfahrungen und das Wissen eine wertvolle Unterstützung bei den vielfältigsten Feuerwehrtätigkeiten. In Zeiten des demografischen Wandels geht es zudem darum, diese wertvollen Kompetenzen zu nutzen, zumal diese Personengruppe noch längst nicht ´zum alten Eisen´ gehört“, erklärte Wolfgang Reinhardt, Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen.

Wie die sinnvolle Einbindung von Seniorinnen und Senioren bei der Feuerwehr aussieht, schaute sich der Staatssekretär gleich vor Ort am konkreten Beispiel an. Er nahm an der Brandschutzerziehung für 15 Kinder eines Bad Homburger Kindergartens teil. Dabei klärte Peter Hilfinger, Feuerwehrangehöriger der Ehren- und Altersabteilung bei der Freiwilligen Feuerwehr Bad Homburg, den Kindern, auf was es ankommt, wenn es brennt.

„Allein dieser Vortrag über die Brandschutzerziehung für Kinder macht deutlich, dass unsere Sonderreglung eine richtige und zukunftsorientierte Entscheidung für die hessischen Feuerwehren ist“, betonte Staatssekretär Koch.

Vorgestellt wurde auch der neue Flyer „Vielfältig aktiv – Senioren in der Feuerwehr“. Darin wird die Sonderreglung zusammengefasst und es werden alle wichtigen Hinweise, Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibungen sowie der Unfallversicherungsschutz aufgeführt.

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