Logo

MdB Michael Brand macht Druck für neue Anschlussstelle Gersfeld/ Döllbach „Vorzugslösung soll noch 2016 erarbeitet werden“ – Gespräch im Dobrindt-Ministerium

Der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Michael Brand macht Druck für eine neue Anschlussstelle Gersfeld/ Döllbach an die A7. „Eine neue Anschlussstelle würde Rothemann und Döllbach klar entlasten. Für Gersfeld, Ebersburg und Eichenzell wäre die bessere Anbindung ein echter Standortvorteil mit Perspektive“, argumentiert der Wahlkreisabgeordnete, der dazu seit geraumer Zeit bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt um Unterstützung wirbt.

Jetzt gibt es konkretere Planungen für eine neue Auf- und Ausfahrt Döllbach/ Gersfeld sowie den Neubau der Autobahnbrücke bei Döllbach über den Thalaubach, der für den Bund einen „hohen Stellwert hat“. Eine Erhaltung wäre gegenüber einem Neubau nicht mehr wirtschaftlich.

Bei einem Gespräch im Bundesverkehrsministerium teilte ihm Staatssekretär Norbert Barthle aktuell mit, dass für die neue Anschlussstelle „eine Vorzuglösung noch 2016 erarbeitet werden soll“. Im Zuge der A7 erstelle die für Planung und Bau der Bundesfernstraßen zuständige hessische Straßenbauverwaltung eine Vorplanung, um die Machbarkeit einer neuen Anschlussstelle bei Gersfeld/ Döllbach zu prüfen. Hierzu wurden verschieden Varianten verglichen und bewertet.

Barthle weiter: „Hierbei wird die besondere Situation zu berücksichtigen sein, dass die parallel zur A7 verlaufende B27 von Motten bis zur A66 bei Fulda abgestuft werden soll und die Errichtung der neuen Anschlussstelle dafür die Voraussetzung ist, um einen Netzschluss der B279 von Gersfeld kommend mit dem Bundesfernstraßennetz sicherzustellen.“

Brand betonte, „dass es jetzt wichtig ist, seitens des Landes die notwendigen Planungen durchzuführen und Baurecht zu schaffen“. Dann wäre ein Baubeginn in 2023 möglich.

Wer das Vorhaben im neuen Bundesverkehrswegeplan sucht, wird es nicht finden. Die Erklärung ist einfach: Einzelmaßnahmen wie Anschlussstellen zwischen Autobahnen und Bundesstraßen werden im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) grundsätzlich nicht ausgewiesen. Und der Ersatzneubau der Thalaubach-Brücke ist wie eine Erhaltungsmaßnahme anzusehen, damit ist ebenfalls keine Aufnahme in den BVWP erforderlich.

Categories:

Alle Nachrichten