Logo

Hubert Schulte: Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird gestärkt

Die Koalitionsspitzen in Berlin haben sich jüngst über die konkrete Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen zur Bekämpfung von Missbräuchen in Leiharbeit und Werkverträgen verständigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des CDA-Bezirksverbandes Osthessen Hubert Schulte heute in Fulda:

„Die entscheidende Botschaft ist, dass faktisch unbegrenzte Zeitarbeit künftig nicht mehr möglich sein wird. Damit schaffen wir mehr Fairness für die Beschäftigten und wirken zugleich Verzerrungen des Wettbewerbs zu Lasten von solchen Unternehmen entgegen, die diese ihrem Zweck entsprechend tatsächlich nur als Flexibilitätsinstrument zur Abdeckung von Auftragsspitzen und zur Überbrückung kurzfristiger Personalengpässe einsetzen. Der systematische Einsatz von Zeitarbeit zur Senkung von Lohnkosten durch das Unterlaufen branchenbezogener Tariflöhne hat hingegen nichts mit der personalwirtschaftlichen Flexibilität von Unternehmen zu tun, die wir als Arbeitnehmergruppe in der CDU politisch mittragen.

Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen begrenzt von der regelmäßigen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten abzuweichen, wird zusätzlich die Rolle und die Verantwortung der Sozialpartner gestärkt. Diese können gemeinsam am besten beurteilen, ob in der jeweiligen Branche besondere Erfordernisse vorliegen, die eine solche Abweichung im Interesse von Betrieben und Leiharbeitnehmern gleichermaßen gerechtfertigt erscheinen lassen.

Auch die Vereinbarung, dass Leiharbeitnehmer ab dem neunten Monat den gleichen Lohn erhalten, schafft mehr Gerechtigkeit. Sinnvoll ist auch, dass Sozialpartnern ein begrenzter Spielraum für Abweichungen bleibt, wenn der Lohn schon in einer frühen Phase des Leiharbeitsverhältnisses an den Lohn der Stammbeschäftigten herangeführt wurde. Den Tarifvertragsparteien wird auch die Aufgabe zukommen, Vereinbarungen darüber zu treffen, wie Leiharbeitnehmer in die nach Branchen und Betrieben sehr differenzierten betrieblichen Sonderleistungen einbezogen werden.

Mit der Umsetzung der Regelungen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit verfolgen wir konsequent unser Konzept der Stärkung sozialpartnerschaftlicher Entscheidungsfindung. Die Sozialpartner sind am nächsten an der betrieblichen Realität dran und können daher entscheidend zu einem praxisnahen Regelungsrahmen beitragen.“

Categories:

Alle Nachrichten