Logo

Kabinett verabschiedet Verordnung zur Fehlbelegungsabgabe

Ministerin Hinz: „Mit der Verordnung wurden die Belange einzelner Kommunen berücksichtigt. Jetzt steht dem Start am 1. Juli nichts im Weg.“

„Vom 1. Juli an wird in Hessen wieder die Fehlbelegungsabgabe erhoben. Dies hatten sich viele hessische Kommunen ausdrücklich gewünscht. Damit wollen wir eine Fehlförderung im sozialen Mietwohnungsbau vermeiden. Die Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe fließen zudem in den Bau dringend benötigter neuer Sozialwohnungen. Mit der Verordnung steht nun fest, welche hessischen Kommunen die Fehlbelegungsabgabe erheben werden“, kommentierte Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz den Beschluss des Kabinetts von Montagabend.

Die sogenannte Nichterhebungsverordnung regelt, dass in 102 von 426 Kommunen die Fehlbelegungsabgabe eingeführt wird. In diesen Kommunen liegen etwa 83 Prozent aller Sozialwohnungen. „Es ist wichtig, dass der Verwaltungsaufwand für die Kommunen verhältnismäßig bleibt. Darum werden 324 Gemeinden in Hessen von der Erhebungspflicht befreit, da die Abgabe hier mehr kostet als sie einbringen würde. Das wollten wir ausdrücklich verhindern“, so Hinz. Ende November 2015 war das Gesetz zur Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe vom Landtag beschlossen und im Dezember in Kraft getreten. „Die Kommunen haben wir in den vergangenen Monaten in den Prozess eingebunden und um Stellungnahmen gebeten. Wir wollen nicht gegen, sondern mit den Kommunen arbeiten“, betonte Hinz.

Hier geht es zu der Liste mit den 102 Kommunen, die vom 1. Juli 2016 an die Fehlbelegungsabgabe erheben:
https://umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/fehlbelegungsabgabe/einzelheiten-und-umsetzung#Gemeinden

Categories:

Alle Nachrichten