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KAB fordert stufenweise Erhöhung des Mindestlohns auf 12,50 € – Mindestlohn-Kommission muss Tarifabschlüsse berücksichtigen

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda warnt die Mindestlohn-Kommission die beschlossenen Tariferhöhungen in die derzeitigen Verhandlungen nicht einzubeziehen. „Es ist besonders jenen Menschen, die auf den niedrigen Mindestlohn angewiesen sind, nicht zu vermitteln, warum ausgehandelte und wirksame Tarifverträge nicht zur Mindestlohnberechnung herangezogen werden“, erklärte KAB Diözesansekretär Michael Schmitt. Eine zweijährige Festschreibung auf 8,77 Euro brutto pro Stunde würde nach Ansicht von Schmitt „die Spaltung im Niedriglohnbereich weiter verschärfen“.

In den Focus der KAB Kritik sind insbesondere die Vertreter der Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission geraten, die die Einbeziehung der beschlossenen Tarifabschlüsse blockieren, indem sie sich an den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes, der weder die Steigerungen im Öffentlichen Dienst noch den Abschluss in der Metall- und Elektro-Industrie berücksichtigt. Mit Berücksichtigung aller Tarifabschlüsse würde der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,87 Euro steigen.

Gute Arbeitsmarktlage berücksichtigen
„Hier wird bewusst die Spaltung der Arbeitnehmer in Kauf genommen, um Arbeitgeber zu entlasten. Die erkämpften Lohnerhöhungen müssen auch Mindestlohn-Empfängen direkt zugute kommen“, so der KAB Diözesansekretär. Er fordert die Kommission auf, neben „dem Tarifindex unter Einbeziehung aller bekannten Tarifabschlüsse die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitsmarktlage stärker zu gewichten“. Darüber hinaus müsse im Blick bleiben, dass die Festlegung für zwei Jahre Bestand hat und damit auch eine Zukunftsperspektive gegeben sein muss.

Gefahr von Altersarmut mindern
Angesichts der wirtschaftlichen Situation, dem Anstieg der Altersarmut und den steigenden Lebenshaltungskosten spricht sich die KAB für eine sofortige Anhebung des Mindestlohns auf 9,70 Euro pro Stunde aus. Darüber hinaus soll in den nächsten Jahren der gesetzliche Mindestlohn stufenweise auf 12,50 Euro erhöht werden, „um durch höhere Löhne Altersarmut zu verhindern und der Wirtschaftskraft Deutschlands im europäischen Kontext gerecht zu werden“.

Mit dem jetzigen Angebot sorge die Mindestlohn-Kommission dafür, dass immer mehr Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich abgehängt werden, so die KAB. „Trotz bester Konjunktur liegt der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich lediglich im Mittelfeld. „, so Schmitt.

Besonders gravierend sei dies für die Menschen in Osthessen. Eine von der KAB mit in Auftrag gegebene Studie zur Entwicklung der Altersarmut in Osthessen, die vor kurzem in Fulda vorgestellt wurde, zeige auf, dass im Landkreis Fulda die Beschäftigung im Niedriglohnsektor 6,9 % und im Landkreis Bad Hersfeld-Rotenburg 9,2 % über dem Landesdurchschnitt liegt. „Die betroffenen Arbeitnehmer werden, von einer üblichen Erwerbsbiografie ausgehend, ergänzende Leistungen zur eigenen Altersrente beantragen müssen“ warnt Schmitt. Die Erhöhung des Mindestlohns auf mittelfristig 12,50 € sei eine Maßnahme, den künftigen Rentnern den „Bittsteller-Gang um Grundsicherung“ zum Sozialamt zu ersparen.

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