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Barrierefreiheit: Land stellt eine weitere Million Euro für den Umbau von Wohnungen zur Verfügung

Ministerin Priska Hinz: „Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen dabei, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, damit sie weiterhin selbstständig leben können.“

„Nicht alle Menschen, die körperliche Beeinträchtigungen haben, leben in einer für sie geeigneten Wohnung. Damit sie aber in ihrem bekannten Umfeld bleiben können, stellt das Land Fördermittel bereit“, sagte Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Den Städten und Gemeinden in Hessen, die Anträge auf die Fördermittel entgegen nehmen,  steht nun die zweite Tranche in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Insgesamt fördert das Land in diesem Jahr die Beseitigung baulicher Hindernisse in selbstgenutzten Wohnungen mit zwei Millionen Euro. „Mit dem Geld können wir Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Familien helfen, den Alltag zu erleichtern. Es ist wichtig, dass jede Bürgerin und jeder Bürger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann“, so Hinz.

„In vielen Fällen wurden die Wohnungen oder Häuser von ihren Eigentümern bezogen, bevor eine Behinderung ein selbstständiges Leben beeinträchtigt hat. Demzufolge müssen die Gebäude der neuen Lebenssituation angepasst werden“, sagte Hinz. Beispiele sind der Weg zur Wohnung, vor dem Haus und im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen ein eigenständiges Leben erschweren oder sogar unmöglich machen.

Mehr Barrierefreiheit in Wohngebäuden und im näheren Wohnumfeld ist das Ziel des Programms. Das Land fördert zum Beispiel den Bau von Rampen, die Beseitigung von Schwellen, den Einbau von Treppenliften und Fahrstühlen und den Umbau zu behindertengerechten Bädern und Küchen.

Für die Beratung und Bearbeitung der Förderanträge sind die kreisfreien Städte, die Sonderstatusstädte sowie die Landkreise zuständig. Die Bewilligungsstelle ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Eine wichtige Fördervoraussetzung ist, dass mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen sein darf. Gefördert wird mit einem Festzuschuss, der bis zu 50 Prozent der Kosten betragen kann. Je Wohneinheit kann maximal ein Zuschuss in Höhe von 12.500 Euro gewährt werden.

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