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Zuschüsse für behindertengerechten Umbau von Wohnungen

Nach Mitteilung des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landschaft und Verbraucherschutz stehen auch in 2016 im Rahmen einer zweiten Tranche Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

Vom Eigentümer oder von Angehörigen bewohnte Wohnungen können mit Zuschüssen von 50 Prozent bis zu Gesamtkosten von maximal 25.000 Euro je Wohnung gefördert werden. Der Umbau beziehungsweise Einbau eines Bades und einer Küche kann mit bis zu 5.000 Euro, der Einbau eines Lifts oder einer Aufzugsanlage mit bis zu 6.000 Euro und jede andere förderfähige Einzelmaßnahme mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden. Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, mit deren Bau vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Nähere Auskünfte für Baumaßnahmen im Landkreis Fulda erteilt Bernd Möller vom Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung, Telefon (0661)6006-322.

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