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Private Pflegezusatzversicherungen – Verbraucherzentrale Hessen berät in Fulda

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetzes gibt es seit dem 1. Januar 2016 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren zum 1. Januar 2017.  Dann  wird es 5 Pflegegrade geben.

Ist es sinnvoll, jetzt noch eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, die Leistungen in Pflegestufen 0-III vorsieht, wenn im Jahr 2017 eine Einstufung in Pflegrade vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen wird und entsprechende Leistungen gezahlt werden? – Diese Frage stellen sich gerade viele Verbraucherinnen und Verbraucher.
Derzeit bieten Versicherer unter anderem Verträge an, die keine Umstellung auf die neuen Regeln des SGB XI vorsehen. Dann müsste die versicherte Person bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Einstufung über einen Vertragsarzt des Versicherers vornehmen lassen. Alternativ dazu gibt es Verträge, die eine Anpassung an die gesetzlichen Änderungen vorsehen. Der Verbraucher erfährt bei Vertragsabschluss jedoch nicht, in welcher Form eine Anpassung erfolgen wird.
Ob der Abschluss sinnvoll ist oder nicht, hängt von den persönlichen Verhältnissen sowie vom jeweiligen Tarif ab. Dies kann in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Die Beratungen finden einmal im Monat, immer montags, in der Zeit von 10 bis 14 Uhr statt. Der nächste Termin findet am 05.09.2016 statt. Eine Terminvereinbarung für das kostenpflichtige Angebot unter (0661) 24 10 26 oder (069) 97 20 10-900 ist erforderlich.

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