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Pokémon Go: Hype mit Risiken im Kleingedruckten

In Googles Play Store hat das Spiel längst die 50-Millionen-Marke geknackt: Pokémon Go. Wer die angesagte App nutzen will, muss jedoch umfangreich personenbezogene Daten preisgeben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen verstößt dies zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards. Sie rät Verbrauchern, die Rechte der App zumindest in den Einstellungen zu beschränken.

Die Spiele-App Pokémon Go ermöglicht die Verbindung eines digitalen Smartphone-Spiels mit der realen Umgebung („Augmented Reality“). Spieler können an verschiedenen Orten Pokémon einsammeln, an „Pokéstops“ neue Bälle, Rauch, Ei-Brutmaschinen oder sonstige Utensilien aufnehmen, ihre kleinen virtuellen Wesen trainieren und sich in Arenen mit den Pokémons anderer Mitspieler duellieren lassen.

„Viele empfinden das neuartige Spielerlebnis als spannend und legen einfach los“, so Julia Zirfas, Referentin Digitale Welt der Verbraucherzentrale Hessen. „Doch nach unserer Auffassung werden dabei deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards in vielfältiger Weise nicht eingehalten.“

Wer Pokémon Go nutzen möchte, muss sich mit dem Google-, Facebook- oder Pokémon Trainer Club-Konto anmelden. Dadurch erhält der Spiele-Entwickler Niantic Zugriff auf die dort gespeicherten Daten. Bei der Installation wird Zugriff auf Ortungsdienste, Kontakte, den internen Speicher und die Kamera verlangt. Dieser ist nicht nur auf den Betrieb während des Spiels beschränkt. Für die Nutzung der App ist eine Ortung der Teilnehmer zwar unerlässlich. „Wird jedoch nicht gespielt, sollte die Ortungsfunktion des Handys abgeschaltet werden“, so Zirfas. „Wir empfehlen Verbrauchern außerdem, den Zugriff der App auf den Telefonspeicher und die Kontakte nicht freizugeben. Sie sind für die fehlerfreie Ausführung des Spiels nicht notwendig.“ Schaltet der Spieler den Kamerazugriff aus, so erscheint das gefundene Pokémon statt vor realem Hintergrund in einer Comicdarstellung. Legen Nutzer keinen Wert auf die reale Darstellung der Umgebung, ist auch dies eine Option, um Zugriffe einzuschränken.

Bei Pokémon Go können durch In-App-Käufe auch sogenannte Pokémünzen erworben werden. Die Bezahlung erfolgt über Kreditkarte oder Mobilfunkrechnung. Für-In App-Käufe können 99 Cent bis 99,99 Euro pro Artikel fällig werden. Um ausufernde Kosten auf der Handyrechnung ihrer Kinder zu vermeiden, sollten Eltern hier darauf achten, dass in den Einstellungen des Handys In-App-Käufe deaktiviert sind. Für die Nutzung der App ist dies unproblematisch, da diese auch ohne solche Käufe möglich ist. Kostenlose Gegenstände finden die Spielbegeisterten an den „Pokéstops“.

Als hoch kritisch sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auch die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Spieleanbieters zu werten Die Datenschutzerklärung ist in weiten Teilen nicht verständlich formuliert. Spieler müssen für weitreichende Zwecke in die Verwendung ihrer Daten einwilligen. So können zum Beispiel Daten nach Ermessen von Niantic an Dritte weitergegeben werden.
„Es verstößt darüber hinaus gegen das elementare Verständnis des Verbraucherrechts und der hiesigen Datenschutzstandards, wenn Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit einseitig abändern oder Dienste ganz einstellen kann. Davon betroffen wären auch kostenpflichtige In-App-Käufe, für die eine Rückerstattung ausgeschlossen ist“, merkt die Expertin der Verbraucherzentrale Hessen an.

Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Eine Klagemöglichkeit vor Gerichten erlauben die Geschäftsbedingungen nur denjenigen Verbrauchern, die innerhalb von 30 Tagen schriftlich eine „Schiedsverfahrens-Verzichtserklärung“ an Niantic versendet haben. Ist dies nicht passiert, sollen Verbraucher bei Streitigkeiten gar ein Schiedsgericht in den USA (Kalifornien) anrufen. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten.
Weitere Informationen zu Pokémon Go und wie man sich gegen damit verbundene Risiken schützen kann finden Verbraucher auf www.verbraucher.de/pokemon-go-rechtliche-risiken

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