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Bürgermeister Uffeln: „Der Kumpen ist eine Pokémon-No-Go Area! Wenn ich Roß und Reiter kenne, werde ich für Platzverweise und Aufenthaltsverbote sorgen!“

Bürgermeister Malte Jörg Uffeln erklärt den Kumpen mit dem Märchenbrunnen  ab sofort zur Pokémon- No- Go – Area! Wer sich künftig nachts auf dem Kumpen aufhält und lärmt muss damit rechnen, dass er ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Empfindliche Geldbußen und auch Strafverfahren können folgen.

Bürgermeister Malte Jörg Uffeln behält sich als örtliche Ordnungsbehörde insbesondere gegen nächtlich laut lärmende Pokémon-Go- User vor für  Platzverweise und Aufenthaltsverbote zu sorgen und bittet die Bürgerinnen und Bürger ihm unverzüglich nächtlich lärmende Pokémon-Go- User in der Kumpen Area unter Tel. 0152-21693672 oder als PN über den fb- Bürgermeister- Account Malte Jörg Uffeln Unser Steinauer Bürgermeister zu melden.

Uffeln wörtlich: „ Wir können die Ausbreitung von Pokémon- Go nicht verhindern, es gilt aber auch hier der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass sich im öffentlichen Raum jeder Mensch so zu verhalten hat, dass er andere Menschen nicht unvermeidbar durch Lärm beeinträchtigt und belästigt.

Seit der Veröffentlichung von Pokémon Go im Juli 2016 und dem dann einsetzenden weltweiten Hype häufen sich auch in der Brüder-Grimm- Stadt Steinau an der Straße , insbesondere in der Brüder-Grimm- Straße, die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über nächtliche Lärmbelästigungen durch Pokémon- Go – User, die nachts um den Märchenbrunnen herumsitzen, lärmen und in dieser Pokémon- Go- Area Pokémon- battles austragen. Auch an Pokéstops in der Innenstadt, an denen Spieler virtuelle Eier, Pokébälle und Heiltränke erhalten häufen sich die Beschwerden.

Uffeln:“ Am Kumpen geht seit einigen Wichen nachts die Luzie ab. Es wird gelärmt, aber auch Müll produziert, der nicht sein muss. Zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr ist es verboten Lärm zu erzeugen, der andere belästigt. Ich erwarte, dass auf das Ruhebedürfnis der Menschen in der Stadt Rücksicht genommen wird, auch und gerade in der Ferienzeit! Auch Handys dürfen nur so laut  betrieben werden, dass andere Menschen in ihrem Ruhebedürfnis nicht belästigt werden können.“

Sollte es zu ungenehmigten Pokémon-Go- Partys in der Innenstadt kommen, für die eine behördliche Genehmigung benötigt wird, drohen Geldbußen, die ich auch festsetzen werde. Die nächtlich lärmenden Pokémon-Go Spieler müssen weiter damit rechnen, dass in ihrer Ruhe beeinträchtigte Menschen sie wegen Körperverletzung ( § 223 StGB) anzeigen oder zivilrechtlich in Haftung nehmen.

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