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Verbesserte Förderung: Meister-Bafög wird zum Aufstiegs-Bafög
 – BBZ Mitte informiert über die neuen Richtlinien

Aus dem Meister-Bafög ist das Aufstiegs-Bafög geworden. „Was künftige Lehrgangsteilnehmer sicher noch mehr interessieren dürfte: Zum 1. August 2016 wurde der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Zudem gibt es mehr Geld“, informiert Michael Helfrich, Fachbereichsleiter Wirtschaft im BBZ Mitte, über die neuen Förderrichtlinien.

Die verbesserte Förderung können natürlich auch die Lehrgangsteilnehmer des BBZ nutzen, die Kurse der beruflichen Aufstiegsfortbildung buchen. „Ob es zum Beispiel im gewerblichen Bereich um Meister-Lehrgänge geht oder im kaufmännischen Bereich um Lehrgänge für Fachwirte oder Fachkaufleute – all diese BBZ-Lehrgänge haben in der Wirtschaft einen hohen Stellenwert“, erklärt Helfrich. „So sind die Meister-, Fachkaufleute- und Fachwirte-Lehrgänge nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) dem Bachelor-Niveau gleichgestellt und der Geprüfte Betriebswirt IHK wie auch der Geprüfte Technische Betriebswirt IHK dem Master-Niveau.“
Diese Kurse konnten schon bisher über das so genannte Meister-Bafög gefördert werden. Im neuen Aufstiegs-Bafög ist die Förderung jetzt deutlich erhöht. Laut Michael Helfrich gibt es aktuell einen 40-prozentigen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bisher 30,5 Prozent). Die restlichen 60 Prozent der Kosten können durch ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden. Nach bestandener Prüfung werden auf Antrag – quasi als Erfolgsbonus – von der rückzahlungspflichtigen Darlehenssumme weitere 40 Prozent (bisher 25 Prozent) erlassen. „Beide Förderungen zusammen machen 64 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aus, so dass nur ein Eigenanteil von 36 Prozent verbleibt“, fasst der BBZ Fachbereichsleiter zusammen und nennt ein Rechenbeispiel: „Bei Kosten von 4.500 Euro liegt der Eigenanteil schließlich nur noch bei 1.620 Euro.“ Zahlt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten an den Bildungsträger, so gilt die Förderung selbstverständlich nur für den Eigenanteil des Arbeitnehmers.

Weitere Neuerung: Auch wer einen Bachelor-Abschluss oder ein Fachhochschul-Diplom hat sowie Teilnehmer mit abgebrochenem Studium können die Fördergelder für eine Aufstiegsfortbildung, unabhängig vom Alter, nutzen. Bei Vollzeitfortbildungen kann zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert werden.

Zu allen aktuellen Fördermöglichkeiten bietet Michael Helfrich individuelle Beratungen unter Michael.Helfrich@BBZ-Mitte.de oder Telefon 0661 6208-271. an. Das aktuelle BBZ Bildungsprogramm mit Angeboten in den Bereichen Metall-, Elektro-, Kfz-, Holz- und Schweißtechnik, Wirtschaft, IT/EDV, Qualitätsmanagement, Sprachen, Altenpflege und mehr ist abrufbar unter www.bbz-mitte.de.

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