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Waschbären im Vogelsbergkreis

Die niedlich anzuschauenden Waschbären bereiten als Nachtjäger und Allesfresser vielfältige Probleme. So ist es nicht verwunderlich, dass immer wieder Anfragen oder Beschwerden aus der Bevölkerung die untere Jagdbehörde in der Kreisverwaltung erreichen. Berichte, wonach Waschbären konkrete Schäden in und an Häusern oder Gärten verursacht haben, zeigen, dass die Aktionsradien dieser munteren Gesellen mittlerweile bis in die bewohnten Ortslagen reichen. Auch Geflügelhalter und Imker sehen der offensichtlich wachsenden Population der Waschbären mit Sorge entgegen.

Waschbären sind – wie andere Wildtiere auch – herrenlos. Deshalb übernimmt auch keiner eine Haftung für die durch Waschbären entstehenden Schäden. Der ortsansässige Jagdausübungsberechtigte ist nicht dazu verpflichtet, Waschbären zu fangen beziehungsweise zu erlegen. Somit liegt eine ähnliche Situation wie bei anderen Schädlingen vor, die sich in Häusern befinden: Man kann dann nur einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer beauftragen. Innerhalb der „geschlossenen Ortschaften“ darf grundsätzlich keine Jagd ausgeübt werden.

Gemäß dem Hess. Jagdgesetz (vgl. § 5 Abs. 3 HJagdG) wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von befriedeten Bezirken auch eine beschränkte Fang-, Tötungs- und Aneignungsbefugnis auf die sog. Beutegreifer selbst eingeräumt. Befriedete Bezirke sind gemäß § 5 Abs. 1 HJagdG Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen, Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein Wohngebäude anstoßen und durch Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind.

Neben der Anschaffung von zugelassenen Fanggeräten müssen die „Fallensteller“ an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilnehmen, in dem sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Voraussetzungen für die Fangjagd auf Fuchs, Waschbär und Co. geschult werden. Schon seit 2007 werden auf Anregung der unteren Jagdbehörde durch die Jägervereinigung Lauterbach e. V. jährlich entsprechende Sachkundelehrgänge erfolgreich durchgeführt, mehr als 250 Personen haben im Kreis schon daran teilgenommen.

Allerdings besitzt ein Großteil der Teilnehmer keinen Jagdschein, so dass die Tötung von lebend gefangenen Beutegreifern durch eine Schussabgabe nur durch einen von ihm beauftragten Jagdscheininhaber erfolgen kann. Im Sinne einer notwendigen Regulierung dieser Tierarten wurden und werden die Revierinhaber gebeten, die „Fallensteller“ wohlwollend zu unterstützen. Allerdings sind während der Aufzuchtzeit der Jungtiere die Fangaktivitäten im Sinne des Jagd- und Tierschutzgesetzes einzustellen, da die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Interessierte Bürger können sich weiterhin bei der unteren Jagdbehörde in Lauterbach unter der Telefon-Nr. 06641/977 140 für den Fallenlehrgang vormerken lassen. Und schließlich sollte die Bevölkerung darauf achten, den Nahrungsüberfluss im Paradies „menschliche Siedlung“ vollständig einzudämmen. Das heißt, dass z. B. keine Speisereste und kein Obst auf dem Kompost landen sollten!

Für weitere Fragen zur Thematik „Waschbären und Co.“ stehen die Bediensteten der unteren Jagdbehörde (Tel.: 06641/977 140 oder 142) gerne zur Verfügung.

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