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Der Breitbandausbau im Vogelsberg erhält weitere Unterstützung: Der Bund fördert die Erschließung des Vogelbergs mit schnellem Internet mit insgesamt 1,7 Mio. Euro.

Heute nahm die Abgeordnete Birgit Kömpel im Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen entsprechenden Förderbescheid entgegen. Seit Dezember 2014 macht sich der Vogelsbergkreis zusammen mit dem Wetterau-Kreis mithilfe der Breitbandinfrastrukturgesellschaft Oberhessen GmbH (=BIGO) für den Ausbau des schnellen Internets stark. Zusammen mit dem Landrat des Vogelsbergkreises, Herrn Manfred Görig, der zugleich der Geschäftsführer der BIGO ist, hatte sich die Abgeordnete Kömpel erfolgreich für zusätzliche Fördergelder in Berlin stark machen. Diese werden jetzt fließen.

„Damit nimmt der Breitbandausbau im Vogelsberg nun richtig Fahrt auf“, freut sich die Abgeordnete Kömpel, die sich bereits im Wahlkampf 2013 für einen Anschluss ihres Wahlkreises an das schnelle Internet stark gemacht hatte. „Ohne schnelles Internet, so die Abgeordnete weiter, werden langfristig Arbeitsplätze in der Region gefährdet. Besonders unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft in Osthessen ist auf die Versorgung mit schnellem Internet angewiesen, wenn sie erfolgreich und innovativ sein will.“

Seit Mitte 2015 liefen intensive Finanzierungsgespräche mit der Abgeordneten und dem Landrat auch im Ministerium in Berlin, wo der Breitbandausbau auf zunehmendes Interesse stieß. Im Juli 2016 gab es dann die Zusage über 50.000€ seitens des Bundes. Damit finanzierte das Ministerium das Konzept der BIGO zum Breitbandausbau. Jetzt wurden die im Mai 2016 auf Drängen der Abgeordneten Kömpel beantragten Gelder für den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung genehmigt. Dabei handelt es sich um Fördergelder für den so genannten FttB-Ausbau (FttB steht dabei für Anschlüsse, die bis unmittelbar an das Gebäude heran verlegt werden: Fibre-to-the-Building) in Gewerbegebieten.

Mit dem Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau werden vor allem die Regionen an das schnelle Internet angeschlossen, in denen sich der Anschluss rein wirtschaftlich nicht rechnet, die gleichwohl aber nicht abgehängt werden dürfen. Hier geht es um den Grundsatz des Grundgesetzes gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, der natürlich im besonderen Maße auch für das Internet zutrifft.

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