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Hessische Landesregierung schreibt Elisabeth-Selbert-Preis aus Bewerbungsschluss: 9. Dezember 2016

Mit dem Elisabeth-Selbert-Preis würdigt das Land Hessen seit 1983 herausragende Leistungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung. „Engagement, Mut, Kreativität und gestalterische Kraft von Frauen und Männern, die in unserer Gesellschaft die bereits verankerte und gelebte Gleichberechtigung weiterentwickeln und vorantreiben, werden durch diesen Preis anerkannt“, erklärte der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, heute in Wiesbaden.

Der Elisabeth-Selbert-Preis wird alle zwei Jahre von der Hessischen Landesregierung verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Auszeichnung richtet sich an Frauen und Männer, die sich in der alltäglichen Praxis durch besonderes Engagement oder durch berufliche Kompetenz für Chancengleichheit und Gleichberechtigung eingesetzt haben, gepaart mit umfassendem Wissen um die Notwendigkeit von Gleichberechtigung in der Demokratie.

Mit der Auszeichnung erinnert die Landesregierung an die hessische Juristin Elisabeth Selbert (geboren am 22. September 1896), die sich erfolgreich und nachhaltig für die Rechte der Frauen engagiert hat und eine der vier Mütter des Grundgesetzes ist. Durch ihren unermüdlichen und nicht nachlassenden Einsatz ist ihr die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes zu verdanken. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es seit dem 23. Mai 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

„Elisabeth Selbert ist ein Vorbild. Auch heute bleibt es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sorgen. Mit der Preisvergabe sollen diejenigen Persönlichkeiten eine Anerkennung erfahren, die mit ihrem Wirken diese nach wie vor grundlegende und aktuelle gesellschaftliche Thematik mit neuen Impulsen versehen“, sagte Grüttner abschließend.

Der Preis kann sowohl als Hauptpreis oder gemeinsam mit einem Förderpreis verliehen werden. Über die Preisvergabe, die im Mai 2017 in Elisabeth Selberts Geburtsstadt Kassel stattfinden wird, entscheidet eine Jury. Der Vorschlag oder die Bewerbung muss die Leistung, die ausgezeichnet werden soll, benennen sowie darlegen, worin das besondere nachprüfbare Engagement besteht. Mit dem Vorschlag oder der Bewerbung ist gegebenenfalls die zu würdigende Arbeit einzureichen. Eigenbewerbungen sind möglich.

Bewerbungen in siebenfacher Ausfertigung müssen eingereicht werden bis
Freitag, 9. Dezember 2016 (Poststempel):
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stabsstelle Frauenpolitik
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Nähere Informationen gibt es beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Dr. Andrea-Sabine Jacobi, Telefon (0611) 817 3640.

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