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Flügel spricht sich für erneute Auslegung aus 32.000 Einwendungen gegen Teilregionalplan Wind sollten sorgfältig abgearbeitet werden

Für eine dritte Auslegung des Teilregionalplans Wind für Nord- und Osthessen spricht sich Hünfelds Erster Stadtrat Theo Flügel aus. Angesichts der Vielzahl von 32.000 Einwendungen und der durch gutachterliche Feststellung untermauerten Qualität der Stellungnahmen ist es nach Überzeugung Flügels gegenwärtig nicht möglich, einen gerichtsfesten und von den Bürgern akzeptierten Teilregionalplan zu beschließen. Einige nordhessische Kommunen hätten bereits Klage angedroht.

In dem vorliegenden Entwurf, über den die Regionalversammlung Anfang Oktober abstimmen wolle, seien einige Festlegungen nach Auffassung des Hünfelder Ersten Stadtrates nicht mit dem geltenden Naturschutzrecht vereinbar. Nach allen Informationen die gegenwärtig vorlägen, so Flügel, seien auch die vom Regierungspräsidium selbst stets genannten Kriterien im Hinblick auf Abstandsflächen, Beschattung- und Lärmemissionen bei vielen Vorranggebieten nicht immer eingehalten. Er könne gegenwärtig nicht erkennen, dass den von der Stadt und den örtlichen Bürgerinitiativen vorgebrachten Einwendungen Rechnung getragen werde, obwohl diese durch Gutachten von Naturschutzfachleuten und vom TÜV Rheinland untermauert worden seien. Dies betreffe beispielsweise den Schattenwurf und die Lärmbelästigung.

Auch naturschutzfachliche Fragenstellungen im Hinblick auf Rotmilan, Störche und Fledermäuse seien eindeutige Ausschlusskriterien nach den immer wieder propagierten Vorgaben des Regierungspräsidiums, aber auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Sicher sei es den Bürgern in Hünfeld nicht zu vermitteln, dass landesweit ein Anteil an Vorrangflächen von 2 Prozent der Landesfläche angestrebt werde, im Stadtgebiet von Hünfeld dagegen bis zu 5 Prozent als Vorrangflächen ausgewiesen werden sollen, obwohl nach allen vorliegenden Erkenntnissen der Windertrag an diesen Standorten an der untersten Grenze liege. Wenn von vorneherein weite Teile des Biosphärenreservates ausgeschlossen würden, dann könne es nicht zielführend sein, wenn dann der Rest des Kreisgebietes alles alleine aufnehmen müsse. Wer solche großflächigen Gebiete ausschließe, müsse für einen Ausgleich über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus Sorge tragen, fordert Flügel.

Nach allen bislang vorliegenden Informationen werde diesen Fragestellungen jetzt im zweiten Verfahren nicht oder zumindest nicht hinreichend Rechnung getragen. Deshalb sollte die Chance genutzt werden, im Rahmen einer dritten Auslegung noch einmal in aller Sorgfalt diese Einwendungen zu gewichten. Auch der Regionalversammlung könne es nicht daran gelegen sein, dass jetzt diese Vorlage durchgedrückt werde, obwohl sie angesichts der offenkundigen Zielkonflikte dann möglicherweise vor Gericht einkassiert werde. Viel mehr gelte es, in einem sachgerechten Verfahren auch die Akzeptanz der Bürger vor Ort zu gewinnen, betont Flügel. Er sei selbst wiederholt von Bürgern, die der Energiewende eigentlich positiv und aufgeschlossen gegenüberstünden, angesprochen worden, die sich schockiert gezeigt hätten, angesichts der Naturzerstörung für den Bau gigantischer Windkraftanlagen im Dammersbacher Wald. Wer so massiv in intakte Strukturen von Landschaft und Natur eingreife, der sollte sich in jedem Fall auf einer sachgerechten Grundlage bewegen und tatsächlich fundiert vorgetragene Einwendungen nicht beiseite wischen, schreibt der Erste Stadtrat in einer Presseerklärung abschließend.

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