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Antragsfrist für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)- endet am 04. Oktober 2016

Das Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum (vormals ALRD) weist die Landwirte darauf hin, dass bis zum 04.10.2016 noch Anträge für das fünfjährige Agrarumweltprogramm des Landes Hessen (HALM) gestellt werden können. Verpflichtungsbeginn ist der 01.01.2017.
Gerade auf Ackerflächen bietet das Land Hessen interessante Fördermöglichkeiten, die Biodiversität in den intensiv genutzten Ackerbaugebieten zu steigern und eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten.

Im Vogelsbergkreis wurden im Rahmen des HALM-Programmes bereits über 66 ha Blühstreifen bzw. Blühflächen angelegt. Hier können mit einer speziellen Saatmischung einjährige oder mehrjährige  Ackerflächen von max. 1 ha ausgesät werden, die auch nach der fünfjährigen Verpflichtungsdauer noch den Ackerstatus behalten.

An Gewässern oder erosionsgefährdeten Schlägen können Streifen zwischen 5 und 30 m angelegt werden, die mit einer gräserbetonten Saatgutmischung für fünf Jahre eingesät werden. Diese müssen jedoch in den entsprechenden fachlichen Kulissen liegen.
Des Weiteren können Streifen von 5 bis 30 m am Schlagrand mit der gleichen Ackerkultur angelegt werden. Hier darf nach der Aussaat bis zur Ernte keine weitere Pflegemaßnahme erfolgen.
Weitere Angebote im HALM-Programm sind das ökologische Anbauverfahren auf dem gesamten Betrieb oder die extensive Grünlandnutzung auf einzelnen Grünlandflächen.

Als Ansprechpartner stehen jeweils vormittags folgende Mitarbeiter zur Verfügung: In der Dienststelle in Alsfeld Frau Mauß, Tel. 06631/792-714 und in der Dienststelle in Lauterbach Frau Eidt, Tel. 06641/977-3531.

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